Allgemeines Nacht-, Wochenend- und Feiertagsfahrverbot
Achtung
Diese Regelungen gelten für alle Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer in Österreich.
Folgende Kfz dürfen an Samstagen von 15 bis 24 Uhr und an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 22 Uhr nicht fahren:
- Lkw mit Anhängern, wenn das höchstzulässige Gesamtgewicht des Lkw oder des Anhängers mehr als 3,5 t beträgt
- Lkw, Sattelkraftfahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t
Vor allem im Sinne der Nahversorgung gibt es zahlreiche Ausnahmen von diesen Fahrverboten (§ 42 Abs 2a und 3 StVO).
Ebenfalls verboten ist täglich zwischen 22 und 5 Uhr das Fahren mit Lastkraftfahrzeugen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t. Ausnahmen von diesem Verbot bestehen u.a. für Fahrten mit lärmarmen Lastkraftfahrzeugen, bei denen eine Bestätigung über die Lärmarmut (nach § 8b Abs 4 KDV 1967) mitgeführt wird. Diese dürfen zu diesen Zeiten jedoch nicht schneller als 60 km/h fahren.
Zusätzlich zu diesen Fahrverboten, die immer gelten, kann ein Fahrverbot auch für andere Zeiten, wie Zeiten des Ferienreiseverkehrs, bestimmt werden.
Online-Ratgeber und -Rechner
- LKW-Fahrverbot (→ wkoratgeber.at)
- LKW-Kontrollgerät (→ wkoratgeber.at)
- LKW-/Bus-Fahrergrundqualifikation und -weiterbildung (→ wkoratgeber.at)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie