Lkw-Fahrverbot wegen Feinstaub

Achtung

Diese Regelungen gelten für alle Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer in Österreich.

Das Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) verpflichtet die Landeshauptleute, im Falle der Überschreitung von Grenzwerten bestimmter Luftschadstoffwerte (Überschreitung der Anzahl der Tage mit erhöhter Feinstaubbelastung) Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität zu setzen. Aufgrund solcher Überschreitungen wurden in mehreren Bundesländern Lkw-Fahrverbote für bestimmte Gebiete erlassen.

Je nach Regelung betreffen die Lkw-Fahrverbote Lastkraftwagen bzw. Sattelzugfahrzeuge verschiedener Abgasklassen (z.B. Abgasklasse "EURO-0", "EURO-I", "EURO-II" etc.). Abhängig von der jeweiligen landesgesetzlichen Bestimmung bezieht sich das Fahrverbot entweder auf Fahrzeuge aller Gewichtsklassen oder nur Fahrzeuge bestimmter Gewichtsklassen (z.B. erst ab 7,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht).

Achtung

Kennzeichnung mit Abgasplakette:
Mehrere Landesgesetze
sehen vor, dass all jene Schwerfahrzeuge, die nicht vom Fahrverbot betroffen sind, aber innerhalb eines Fahrverbotsbereiches verwendet werden, mit einer Abgasklassenplakette gekennzeichnet sein müssen. Solche Plaketten sind z.B. bei Autowerkstätten und bei Autofahrerclubs erhältlich. Es wird empfohlen, die Plakette im Zuge der → § 57a-Begutachtung (Pickerl) anbringen zu lassen.

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Letzte Aktualisierung: 30. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion

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