Neu am USP: Telearbeit

Was bei Telearbeit zu beachten ist

Telearbeit hat sich in den letzten Jahren als flexible Arbeitsform etabliert. Nun bietet das Unternehmensserviceportal (USP) einen eigenen Informationsbereich, der Unternehmerinnen/Unternehmern einen kompakten Überblick über rechtliche, organisatorische und steuerliche Aspekte der Telearbeit gibt.

Flexibles Arbeiten außerhalb des Betriebs

Von zu Hause, aus einem Co-Working-Space oder in der Wohnung naher Angehöriger – Telearbeit ermöglicht es Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern, ihre Tätigkeit regelmäßig außerhalb der Betriebsstätte zu erbringen. Entscheidend ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeberin/Arbeitgeber und Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer. Sie muss schriftlich erfolgen, kann aber auch elektronisch abgeschlossen werden.

Achtung

Ein Anspruch auf Telearbeit besteht nicht, ebenso kann sie nicht einseitig angeordnet werden.

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Arbeitsmittel und Kosten

In der Regel stellt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber die für die Telearbeit erforderlichen Arbeitsmittel wie Laptop, Mobiltelefon oder Internetverbindung bereit. Wird vereinbart, dass Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer eigene Geräte oder Anschlüsse verwenden, besteht Anspruch auf einen angemessenen Kostenersatz. Dieser kann auch pauschal abgegolten werden.

Steuerliche Vorteile

Zur Abdeckung von Mehraufwendungen kann die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber ein Telearbeitspauschale von bis zu drei Euro pro ausschließlichem Telearbeitstag (für maximal 100 Tage im Kalenderjahr) steuer- und beitragsfrei auszahlen. Darüber hinaus können Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer Ausgaben für ergonomisches Mobiliar und digitale Arbeitsmittel steuerlich geltend machen.

Letzte Aktualisierung: 30. Oktober 2025

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion