Neu am USP: Telearbeit
Was bei Telearbeit zu beachten ist
Telearbeit hat sich in den letzten Jahren als flexible Arbeitsform etabliert. Nun bietet das Unternehmensserviceportal (USP) einen eigenen Informationsbereich, der Unternehmerinnen/Unternehmern einen kompakten Überblick über rechtliche, organisatorische und steuerliche Aspekte der Telearbeit gibt.
Flexibles Arbeiten außerhalb des Betriebs
Von zu Hause, aus einem Co-Working-Space oder in der Wohnung naher Angehöriger – Telearbeit ermöglicht es Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern, ihre Tätigkeit regelmäßig außerhalb der Betriebsstätte zu erbringen. Entscheidend ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeberin/Arbeitgeber und Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer. Sie muss schriftlich erfolgen, kann aber auch elektronisch abgeschlossen werden.
Achtung
Ein Anspruch auf Telearbeit besteht nicht, ebenso kann sie nicht einseitig angeordnet werden.
Arbeitsmittel und Kosten
In der Regel stellt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber die für die Telearbeit erforderlichen Arbeitsmittel wie Laptop, Mobiltelefon oder Internetverbindung bereit. Wird vereinbart, dass Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer eigene Geräte oder Anschlüsse verwenden, besteht Anspruch auf einen angemessenen Kostenersatz. Dieser kann auch pauschal abgegolten werden.
Steuerliche Vorteile
Zur Abdeckung von Mehraufwendungen kann die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber ein Telearbeitspauschale von bis zu drei Euro pro ausschließlichem Telearbeitstag (für maximal 100 Tage im Kalenderjahr) steuer- und beitragsfrei auszahlen. Darüber hinaus können Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer Ausgaben für ergonomisches Mobiliar und digitale Arbeitsmittel steuerlich geltend machen.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion