Neuerungen in der Personalverrechnung ab 2027
Herausforderungen durch Umsetzung zahlreicher Neuregelungen
Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 bringt zahlreiche rechtliche Änderungen. Von den Maßnahmen zur Budgetkonsolidierung in den Bereichen "Finanzen" und "Arbeit und Soziales" sind insbesondere auch Personalverrechnerinnen/Personalverrechner betroffen, die die Änderungen im Personalwesen berücksichtigen müssen. Dieser Beitrag bietet einen kompakten Überblick über die wichtigsten Neuregelungen, die Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber (und insbesondere die Personalverrechnung) ab dem Jahr 2027 beachten müssen.
Keine Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze
Die Geringfügigkeitsgrenze bleibt im Jahr 2027 unverändert bei 551,10 Euro.
Senkung des Dienstgeberbeitrags
Der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) wird ab dem Jahr 2028 von 3,7 auf 2,7 Prozent gesenkt.
Keine Befreiungen mehr für ältere Beschäftigte
Unter anderem werden der Dienstgeberbeitrag und der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung ab dem Jahr 2027 auch für ältere Beschäftigte erhoben.
Abschaffung des gestaffelten AlV-Dienstnehmerbeitrags bei geringem Einkommen
Der gestaffelte Dienstnehmer-Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung, bei dem sich der auf die versicherte Person entfallende Anteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag (AV) bei geringem Entgelt vermindert bzw. mitunter zur Gänze entfällt, wird stufenweise abgeschafft. Für bestehende Dienstverhältnisse ist eine mehrjährige Übergangsregelung vorgesehen.
Außerordentliche Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage 2027 und 2028
Die monatliche Höchstbeitragsgrundlage in der Sozialversicherung wird in den Jahren 2027 und 2028 zusätzlich zur regulären Anpassung außerordentlich angehoben:
- 2027: um 150 Euro und
- 2028: um weitere 50 Euro
Abschaffung des steuer- und abgabenfreien Telearbeitspauschales
Ab dem Jahr 2027 entfällt das steuer- und abgabenfreie Telearbeitspauschale für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer. Damit werden auch der bisher erforderliche Nachweis von zumindest 26 Telearbeitstagen im Kalenderjahr sowie die Pflicht zur Erfassung der Telearbeitstage am Lohnzettel hinfällig.
Änderungen bei der Aufteilung des Familienbonus Plus
Für die Aufteilung des Familienbonus Plus (→ oesterreich.gv.at) zwischen den Anspruchsberechtigten gelten ab dem Jahr 2027 für Kinder unter 4 Jahren andere Regeln als für ältere Kinder (sofern für ein Kind nicht erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird).
Für Lohnzahlungszeiträume ab 1. Jänner 2027 kann der Familienbonus Plus grundsätzlich nur noch mit dem neuen Formular E 33 geltend gemacht werden.
Sachbezug für Elektroautos
Ab dem Jahr 2027 ist auch für die Privatnutzung von arbeitgebereigenen Kfz mit einem CO2-Ausstoß von Null ein Sachbezugswert anzusetzen.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion