Die neue Paketsteuer
Für B2C-Versandhändler über der Umsatzschwelle
Ab dem 1. Oktober 2026 wird die Zustellung von Paketen im Inland im Rahmen von Versandhandelsumsätzen mit 2 Euro je Paket besteuert. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Steuer pro Bestellung zu berechnen.
Welche Umsätze sind betroffen?
Der Paketsteuer unterliegen ausschließlich B2C-Versandhandelsumsätze. Dazu zählen insbesondere Lieferungen an Nichtunternehmerinnen/Nichtunternehmer (z.B. Privatpersonen). Der zugrundeliegende Vertrag muss über Fernkommunikationsmittel zustande gekommen sein. Dies ist z.B. bei Bestellungen über das Internet oder Telefon der Fall.
Wer schuldet die Paketsteuer?
Grundsätzlich schuldet der Versandhändler die Paketsteuer. Allerdings wird die Steuer nur dann fällig, wenn die Versandhandelsumsätze des jeweiligen Versandhändlers im vorangegangen Wirtschaftsjahr 100 Mio. Euro überschritten haben.
Beim Handel über einen Online-Marktplatz (Plattform oder ähnliche elektronische Schnittstelle) sind die Versandhandelsumsätze für Zwecke der Paketsteuer dem Marktplatz zuzurechnen (Plattformfiktion; "deemed supplier"-Regel). Bei Überschreiten der Umsatzschwelle ist der Online-Marktplatz somit Paketsteuerschuldner für diese Umsätze.
Wann entsteht die Steuerschuld?
Die Steuerschuld entsteht im Zeitpunkt der Annahme der Zahlung für den jeweiligen Versandhandelsumsatz. Bei Online-Bestellungen passiert die Zahlungsannahme typischerweise beim "Checkout" am Ende der Bestellung.
Wie funktionieren Erklärung und Zahlung der Paketsteuer?
Die Paketsteuer muss quartalsweise bis zum letzten Tag des auf das Kalendervierteljahr folgenden Monats selbst berechnet und im Wege einer elektronischen Steuererklärung über FinanzOnline erklärt und abgeführt werden. Eine Jahreserklärung ist nicht vorgesehen. Versandhändler ohne Sitz, Geschäftsleitung oder Betriebsstätte in der EU oder im EWR brauchen eine inländische Fiskalvertretung, die die paketsteuerlichen Pflichten für sie übernimmt, wie z.B. das Einreichen von Steuererklärungen und die Zahlung der Paketsteuer.
Nähere Informationen zur Paketsteuer sind auf USP.gv.at verfügbar.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion