Exportrechnung (Handelsfaktura)
Die Exportrechnung ist ein notwendiges Dokument für die zollamtliche Abfertigung bei der Ausfuhr. Sie enthält alle Daten, die für die Abgabe der Ausfuhranmeldung und der Anmeldung zur Außenhandelsstatistik (Extrastat) notwendig sind.
Im Bestimmungsland verwendet die Importeurin/der Importeur die Exportrechnung zum Nachweis des Transaktionswertes der Waren. Sie dient somit als Grundlage für die Berechnung von Zöllen und Steuern bei der Einfuhr im Bestimmungsland.
Hinweis
Beachten Sie bei der Erstellung der Exportrechnung die länderspezifischen Anforderungen sowohl des Import- als auch des Exportlandes!
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen