Europäischer Binnenmarkt

Der Europäische Binnenmarkt ist ein Wirtschaftsraum ohne Binnengrenzen, d.h. aus mehreren nationalen Märkten wird ein gemeinsamer Markt der Mitgliedsstaaten der EU geschaffen.

Ziel ist es, Wachstum, Erhaltung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern. Dabei sind vier Grundfreiheiten entscheidend.

Die Vorteile für Konsumentinnen/Konsumenten sind u.a. die große Auswahl an Produkten und die niedrigeren Preise. Außerdem wird durch die Konkurrenzsituation zwischen den Unternehmen die Qualität von Produkten und Dienstleistungen gesteigert. Zusätzlich erleichtert der Binnenmarkt die Arbeitsplatz- und Wohnsitzsuche innerhalb der EU-Mitgliedstaaten.

Die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes:

  • Feier Warenverkehr

    Die Zollunion verbietet innerhalb des Europäischen Binnenmarktes das Einheben von Ein- oder Ausfuhrzöllen sowie mengenmäßige Beschränkungen. Gegenüber Drittländern gibt es gemeinsame Zolltarife. Zollkontrollen sind nur mehr an den Außengrenzen des Binnenmarktes vorgesehen.

  • Freier Personenverkehr

    Diese Freiheit definiert sich durch das Recht auf Ausübung einer nicht selbstständigen Erwerbstätigkeit ( oesterreich.gv.at) (Freizügigkeit der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer) und durch die Niederlassungsfreiheit ( oesterreich.gv.at) (das Recht natürlicher und juristischer Personen, sich in allen EU-Mitgliedstaaten aufzuhalten und eine selbstständige Erwerbstätigkeit auszuüben) in sämtlichen Mitgliedstaaten der EU. Zwischen den Schengen-Staaten gibt es keine Passkontrollen mehr. Dies führt zu einer größeren Mobilität für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger. Jedoch muss jede Person nach wie vor ein gültiges Reisedokument mitführen.

  • Freier Dienstleistungsverkehr

    Natürliche und juristische Personen haben das Recht auf grenzüberschreitende Ausübung selbstständiger Erwerbstätigkeiten in anderen EU-Mitgliedstaaten. Das ermöglicht ein breiteres Waren- und Dienstleistungsangebot. Eine wichtige Errungenschaft des Binnenmarktes im Bereich des freien Dienstleistungsverkehrs ist die EU-Dienstleistungsrichtlinie.

  • Freier Kapitalverkehr

    Die Beschränkungen im Zahlungsverkehr werden aufgehoben, unter anderem um die Voraussetzungen für eine Währungsunion zu schaffen.

Alles, was den freien Verkehr der Grundfreiheiten einschränkt, wird als Hürde für den Binnenmarkt angesehen. Größter Stolperstein des Binnenmarktes ist die unterschiedliche Auslegung sowie der schleppende Informationsfluss von Binnenmarkt-Regelungen innerhalb der einzelnen Mitgliedstaaten. Um dem entgegenzuwirken, arbeiten Mitgliedstaaten und Kommission gemeinsam an der Bewusstseinsbildung sowie an der Verbesserung ihrer Informationskanäle. Wichtige Instrumente dazu sind das Your Europe-Portal sowie "SOLVIT".

"SOLVIT"

"SOLVIT" ist ein Online-Netzwerk, bei dem Bürgerinnen/Bürger und Unternehmen Beschwerden einreichen können. Das SOLVIT-Netzwerk versucht, schnelle und pragmatische Lösungen zu finden, die durch die fehlerhafte Anwendung von EU-Recht durch mitgliedstaatliche Behörden entstehen können.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 12. Januar 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für Inneres
  • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

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