Extrastat

Allgemeine Informationen

Über den Warenverkehr mit Drittländern sind Aufzeichnungen in Form von Meldungen (Extrastat) zur Erstellung der Extra-EU-Außenhandelsstatistik zu führen. Diese Meldungen dienen den Mitgliedstaaten der EU als Basis für Statistiken über den Handel zwischen EU-Mitgliedstaaten und Drittländern (z.B. Handel zwischen Österreich und den USA).

Die Meldungen erfolgen im Rahmen des Zollverfahrens – sie beruhen auf der Vorlage der Zollpapiere bzw. der Erstellung der zollrechtlichen Anmeldung in elektronischer Form. Die Auskunftspflichtige/der Auskunftspflichtige erfüllt die Meldepflicht mit der Abgabe der ordnungsgemäß erstellten zollrechtlichen Anmeldung, die vom Zoll direkt an die Statistik Austria weitergeleitet wird.

Betroffene Unternehmen

Betroffen sind Unternehmen, bei denen es zu Warenverkehr mit Drittländern kommt.

Zuständige Stelle

Die Zollämter

Zusätzliche Informationen

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Handelsstatistisches Gesetz (HStG)

Experteninformation

Es steht keine Experteninformation zur Verfügung.

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Statistik Austria