Bilanzbuchhaltungsberufe – Änderungsmeldung

Allgemeine Informationen

Natürliche Personen und Gesellschaften, die Bilanzbuchhaltungsberufe ausüben, sind verpflichtet, sämtliche Änderungen, welche die Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung oder die Anerkennung betreffen, der zuständigen Stelle zu melden.

Voraussetzungen

Vorliegen der öffentlichen Bestellung (Natürliche Personen) bzw. der Anerkennung (Gesellschaften).

Fristen

Änderungsmeldungen müssen binnen eines Monats erfolgen.

Zuständige Stelle

Der Präsident der Wirtschaftskammer Österreich/Bilanzbuchhaltungsbehörde ( WKO)

Verfahrensablauf

Die Meldung muss schriftlich bei der zuständigen Stelle eingebracht werden.

Erforderliche Unterlagen

Es sind Urkunden, die die Änderungen belegen, (z.B. Heiratsurkunde, Meldebestätigung etc.) beizulegen.

Kosten

Es fallen keine Kosten für die Meldung an.

Rechtsgrundlagen

§ 42 Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014 (BiBuG 2014)

Zum Formular

Bilanzbuchhaltungsberufe - Änderung Stammdaten

Letzte Aktualisierung: 12. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft