Gewerbliche Tourismusförderung: Jungunternehmerförderung

Allgemeine Informationen

Gefördert werden Investitionen in materielle und immaterielle Anlagegüter, Gründerkaution und Kaufpreis im Zusammenhang mit der Gründung bzw. Übernahme eines touristischen KMU.

Die förderbaren Kosten betragen mindestens 50.000 Euro und maximal 500.000 Euro. Die Förderung besteht aus einem Zuschuss in Höhe von bis zu 7,5 Prozent der förderbaren Kosten – unter der Voraussetzung, dass das jeweilige Bundesland eine Anschlussförderung in zumindest gleicher Höhe gewährt.

Eine Übersicht zu den Anschlussförderungen der Bundesländer finden Sie auf der Produktseite der OeHT.

Betroffene Unternehmen

Jungunternehmerinnen/Jungunternehmer, die ein KMU der Tourismus- und Freizeitwirtschaft gründen oder übernehmen wollen

Achtung

Diese Regelungen gelten für Unternehmerinnen/Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten in Österreich.

Fristen

Ansuchen können laufend im OeHT-Kundenportal ( OeHT) eingereicht werden.

Zuständige Stelle

Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. ( OeHT)
Parkring 12a
1010 Wien
E-Mail: oeht@oeht.at

Verfahrensablauf

Das Förderungsansuchen ist bei der OeHT einzubringen, die auch den weiteren Verfahrensablauf von der Prüfung über die Entscheidung bis zur Auszahlung administriert. Die Einreichung erfolgt über das OeHT-Kundenportal ( OeHT).

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen werden auf der Produktseite der OeHT bzw. im Zuge der Einreichung über das OeHT-Kundenportal bekanntgegeben.

Kosten

Grundsätzlich fallen keine Kosten für das Förderungsansuchen an.

Rechtsgrundlagen

Richtlinie des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft zur Förderung von Jungunternehmern (Jungunternehmer-Richtlinie)

Zum Formular

OeHT-Kundenportal

Letzte Aktualisierung: 12. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Bewerten Sie diese Seite und geben Sie uns Tipps, wie wir sie noch besser gestalten können.