Rauchverbote bzw. Nichtraucherschutz in der Gastronomie

Seit 1. November 2019 ist Österreichs Gastronomie rauchfrei.

Das Rauchen ist sowohl in den Gasträumen, als auch in allen anderen, den Gästen zur Verfügung stehenden Bereichen verboten. Erlaubt bleibt es lediglich auf Freiflächen.

Alle gesetzlichen Rauchverbote gelten sowohl für Tabakerzeugnisse, als auch für verwandte Erzeugnisse, wie Elektronische Zigaretten, pflanzliche Raucherzeugnisse und neuartige Tabakerzeugnisse (z.B. sogenannte "Tabakerhitzer") und für Wasserpfeifen.

Weitere Informationen zu "Nichtraucherschutz und Rauchverbote" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz