Meldungen gemäß Agrarmarkttransparenzverordnung

Aktuelle Informationen über die notwendigen Meldungen gemäß Agrarmarkttransparenzverordnung.

Information für Einstieger

Bestimmte Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette für Lebensmittel müssen gemäß der Agrarmarkttransparenzverordnung Preise und Mengen an die Agrarmarkt Austria melden. Die Ergebnisse aller Meldungen werden dann der EUROSTAT bzw. der Europäischen Kommission übermittelt, die daraus erstellten Statistiken dienen insbesondere der Marktbeobachtung.

Weiterführende Links

Agrarmarkttransparenzverordnung

Letzte Aktualisierung: 8. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion