Tierseuchen
Die Folgen von Tierseuchen können große wirtschaftliche Schäden in der Nutztierhaltung hervorrufen. Aber auch eine Übertragung bestimmter Krankheiten auf den Menschen ist nicht ausgeschlossen. Daher gibt es zahlreiche Gesetze und Verordnungen, die zum Schutz aller Beteiligten Vorkehrungen treffen sollen (z.B. die Anzeigepflicht bestimmter Krankheiten, das Veterinärinformationssystem, die Tierseuchenüberwachung).
Achtung
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) bietet Informationen, wie Österreichs Betriebe vor Maul- und Klauenseuche (MKS) geschützt werden können. Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) stellt wichtige Informationen zur MKS auf der Kommunikationsplattform VerbraucherInnengesundheit bereit.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion