Milch – Wochen-, Monats- und Jahresmeldung

Allgemeine Informationen

Das Funktionieren eines gemeinsamen europäischen Marktes für landwirtschaftliche Erzeugnisse erfordert eine gemeinsame Agrarpolitik, die insbesondere eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte umfasst.

Diese gemeinsame Marktorganisation betrifft auch den Sektor Milch und Milcherzeugnisse.

Um eine Marktüberwachung und -analyse durchführen zu können, sind Preis- und Mengenerhebungen erforderlich.

Wöchentlich ist zu melden:

  • Werksabgabepreis für Gouda, Emmentaler, Edamer, Konsummilch und Rahm durch Herstellerbetriebe
  • Einkaufspreis für Butter, Gouda, Edamer, Emmentaler und Mozzarella durch Lebensmitteleinzelhandel und lebensmittelverarbeitende Betriebe

Monatlich ist zu melden:

  • Rohstoffeingang, Herstellung und Bestand von Milch und Milcherzeugnissen sowie den Auszahlungspreis einschließlich der Mengen je Milcherzeuger durch Käufer- und Verarbeitungsbetriebe
  • Werksabgabepreis für Bergkäse, Speisetopfen und Cottage Cheese durch Herstellerbetriebe

Jährlich ist zu melden:

  • Rohstoffeingang und –verarbeitung von Schaf-, Ziegen- und Büffelmilch durch Käuferinnen-/Käufer- und Verarbeitungsbetriebe
  • Hergestellte Konsummilch und eingesetzte Milchmenge für Butter, Käse und sonstige Milchprodukte durch Direktvermarkterinnen/Direktvermarkter

Die Ergebnisse aller Meldungen werden dann der EUROSTAT bzw. der Europäischen Kommission übermittelt, die daraus erstellten Statistiken dienen insbesondere der Marktbeobachtung.

Die Jahresmeldung umfasst für den Bereich Schaf-, Ziegen- und Büffelmilch den Rohstoffeingang und die Rohstoffverwendung.

Direktverkäufer, die jährlich mindestens 25.000 kg rohe Kuhmilch für die Direktvermarktung einsetzen, haben jährlich die für die Direktvermarktung eingesetzte Menge, angegeben in Kilogramm, sowie die daraus hergestellten Produkte, untergliedert in Konsummilch, Butter, Käse und sonstige Milchprodukte zu melden.

Betroffene Unternehmen

  • Molkereien, Käsereien und Unternehmen, die Kuh-, Schaf-, Ziegen- oder Büffelmilch bei der Milcherzeugerin/beim Milcherzeuger (Landwirtin/Landwirt) aufkaufen, um sie an Molkereien und Käsereien weiterzuverkaufen oder, die ohne selbst Käuferinnen/Käufer zu sein, Milch körperlich übernehmen, Konsummilch oder Milcherzeugnisse bearbeiten, verarbeiten oder herstellen, auch wenn die Milch zur weiteren Bearbeitung oder Verarbeitung an andere Unternehmen abgegeben wird
  • Lebensmitteleinzelhandel mit mindestens 100 Filialen
  • Lebensmittelverarbeitungsbetriebe, die jährlich mindestens 500 t Butter oder Käse verarbeiten
  • Direktverkäuferinnen/Direktverkäufer, die jährlich mindestens 25.000 kg rohe Kuhmilch für die Direktvermarktung einsetzen.

Fristen

Wochenmeldung bis zum Dienstag der Folgewoche.

Monatsmeldung bis zum 15. des zweiten der Übernahme der Milch folgenden Monats.

Jahresmeldung spätestens Ende Februar nach Ablauf des Berichtsjahres.

Zuständige Stelle

Agrarmarkt Austria ( AMA)

Verfahrensablauf

Betrieben, die erstmals der Meldepflicht unterliegen, wird zunächst eine Kontaktaufnahme mittels E-Mail an die Agrarmarkt Austria empfohlen. Über E-Mail werden diesen Betrieben die erforderlichen Informationen übermittelt.

Die Meldungen werden über das Internetserviceportal der Agrarmarkt Austria ( AMA) erfasst.

Dazu muss der meldepflichtige Betrieb zunächst einen PIN-Code anfordern, der binnen drei Werktagen übermittelt wird. Mit dem PIN-Code hat der Betrieb einen geschützten Zugang zum Internetformular. Beim erstmaligen Einstieg wird zunächst ein individuelles Profil angelegt, um dem Betrieb künftige Meldungen zu vereinfachen.

Nach Befüllen aller Eingabefelder und einer möglichen Plausibilitätsprüfung wird der Vorgang abgeschlossen.

Unter dem Punkt "Statistik" wird die Jahresmeldung durch Akkumulierung der Monatsmeldungen durchgeführt.

Erforderliche Unterlagen

Abgesehen vom Formblatt sind keine besonderen Unterlagen erforderlich.

Kosten

Es fallen keine Gebühren und Abgaben an.

Rechtsgrundlagen

Agrarmarkttransparenzverordnung

Experteninformation

Siehe Formulare und Merkbkätter der Agrarmarkt Austria ( AMA)

Zum Formular

Formulare und Merkblätter der Agrarmarkt Austria ( AMA)

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft