Vieh und Fleisch - Wochenmeldung

Allgemeine Informationen

Das Funktionieren eines gemeinsamen europäischen Marktes für landwirtschaftliche Erzeugnisse erfordert eine gemeinsame Agrarpolitik, die insbesondere eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte umfasst.

Diese gemeinsame Marktorganisation betrifft auch den Sektor Vieh und Fleisch.

Um eine Marktüberwachung und -analyse durchführen zu können, sind Preis- und Mengenerhebungen erforderlich.

Wöchentlich ist zu melden:

  • Vermarktete Mengen und Preise von geschlachteten Rindern, Schweinen, auch untergliedert in Kategorien und Teilstücke, Mastlämmern und Hühnern durch Schlachthöfe und Zerlegebetriebe
  • Menge und Preise von vermarkteten Kälbern, Jungrindern und Ferkeln durch Nutzviehmärkte und Vermittler
  • Einkaufspreis von Faschierten und Hühner(filets) durch Lebensmitteleinzelhandel
  • Einkaufspreise von Hühner(filets) durch lebensmittelverarbeitende Betriebe
  • Menge und Preise der vermarkteten Eier durch Packstellen

Betroffene Unternehmen

  • Schlachthöfe, in denen im letzten Jahr mehr als 6.000 Rinder, 2.500 Kälber, 50.000 Schweine, 500.000 Masthühner, 100.000 Truthühner oder 2.500 Schafe geschlachtet wurden
  • Zerlegebetriebe, in denen im letzten Jahr mehr als 6.000 Rinder oder eine anteilige Anzahl an Hälften und Vierteln, 2.500 Kälber, 50.000 Schweine, 500.000 Masthühner, 100.000 Truthühner oder 2.500 Schafe zerlegt wurden
  • Nutzviehmärkte, die regelmäßig mit Nutztieren beschickt werden und in denen im letzten Jahr mehr als 100 Jungrinder oder Kälber aufgetrieben wurden
  • Vermittlerinnen/Vermittler, die im letzten Jahr Käufe von mehr als 2.500 Kälbern oder Jungrindern, 25.000 Ferkeln oder 2.500 Schafe vermittelt haben
  • Packstellen, in denen im letzten Jahr mehr als fünf Millionen Eier abgepackt wurden
  • Lebensmitteleinzelhandel (mit mindestens 100 Filialen in Österreich)
  • Lebensmittelverarbeitungsbetriebe, die jährlich mehr als 1.000 Tonnen Geflügelfleisch verarbeiten

Fristen

Wochenmeldung bis zum Dienstag der Folgewoche.

Zuständige Stelle

Agrarmarkt Austria ( AMA)

Verfahrensablauf

Betrieben, die erstmals der Meldepflicht unterliegen, wird zunächst eine Kontaktaufnahme mittels E-Mail an die Agrarmarkt Austria empfohlen. Über E-Mail werden diesen Betrieben die erforderlichen Informationen übermittelt.

Die Meldungen werden über das Internetserviceportal der Agrarmarkt Austria ( AMA) erfasst.

Dazu muss der meldepflichtige Betrieb zunächst einen PIN-Code anfordern, der binnen drei Werktagen übermittelt wird. Mit dem PIN-Code hat der Betrieb einen geschützten Zugang zum Internetformular. Beim erstmaligen Einstieg wird zunächst ein individuelles Profil angelegt, um dem Betrieb künftige Meldungen zu vereinfachen.

Nach Befüllen aller Eingabefelder und einer möglichen Plausibilitätsprüfung wird der Vorgang abgeschlossen.

Erforderliche Unterlagen

Abgesehen vom Formblatt sind keine besonderen Unterlagen erforderlich.

Kosten

Es fallen keine Gebühren und Abgaben an.

Rechtsgrundlagen

Agrarmarkttransparenzverordnung

Zum Formular

Formulare und Merkblätter der Agrarmarkt Austria ( AMA).

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft