Zuckermeldung

Allgemeine Informationen

Das Funktionieren eines gemeinsamen europäischen Marktes für landwirtschaftliche Erzeugnisse erfordert eine gemeinsame Agrarpolitik, die insbesondere eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte umfasst.

Diese gemeinsame Marktorganisation betrifft auch den Sektor Zucker und Isoglucose.

Um eine Marktüberwachung und -analyse durchführen zu können, sind Preis- und Mengenerhebungen erforderlich.

Monatlich ist zu melden:

  • Verkaufspreis, Zuckermenge sowie Lagerstand durch Zuckererzeugungsbetriebe
  • Einkaufspreis für Zucker durch Lebensmitteleinzelhandel (mit mindestens 100 Filialen)
  • Einkaufspreis für Zucker und Melasse durch Lebensmittelverarbeitungsbetriebe (mit jährlich mindestens 10.000 t Zuckerverarbeitung)
  • Einkaufspreis für Zucker und Melasse durch Nichtlebensmittelverarbeitungsbetriebe (mit jährlich mindestens 1.000 t Zuckerverarbeitung
  • Isoglucosemenge durch Erzeugerbetrieb.

Jährlich ist zu melden:

  • Zuckerrübenanbaufläche durch Zuckerunternehmen
  • Zucker-, Melasse- und Bioethanolerzeugung sowie die Gesamtmenge des an Einzelhandel und Verarbeiterinnen/Verarbeiter verkauften Zuckers
  • Lagerstand an Isoglucose.

Die Ergebnisse aller Meldungen werden dann der EUROSTAT bzw. der Europäischen Kommission übermittelt, die daraus erstellten Statistiken dienen insbesondere der Marktbeobachtung.

Betroffene Unternehmen

  • Zuckerunternehmen
  • Isoglucoseerzeugerinnen/Isoglucoseerzeuger
  • Lebensmitteleinzelhandel
  • Lebensmittelverarbeitungsbetriebe
  • Nichtlebensmittelverarbeitungsbetriebe

Fristen

Wochenmeldung bis zum Dienstag der Folgewoche.

Monatsmeldung bis zum 15. des zweiten der Übernahme folgenden Monats.

Jahresmeldung spätestens Ende Februar nach Ablauf des Berichtsjahres.

Zuständige Stelle

Agrarmarkt Austria ( AMA)

Verfahrensablauf

Betrieben, die erstmals der Meldepflicht unterliegen, wird zunächst eine Kontaktaufnahme mittels E-Mail an die Agrarmarkt Austria empfohlen. Über E-Mail werden diesen Betrieben die erforderlichen Informationen übermittelt.

Die Meldungen werden über das Internetserviceportal der Agrarmarkt Austria ( eAMA) erfasst.

Dazu muss der meldepflichtige Betrieb zunächst einen PIN-Code anfordern, der binnen drei Werktagen übermittelt wird. Mit dem PIN-Code hat der Betrieb einen geschützten Zugang zum Internetformular. Beim erstmaligen Einstieg wird zunächst ein individuelles Profil angelegt, um dem Betrieb künftige Meldungen zu vereinfachen.

Nach Befüllen aller Eingabefelder und einer möglichen Plausibilitätsprüfung wird der Vorgang abgeschlossen.

Unter dem Punkt "Statistik" wird die Jahresmeldung durch Akkumulierung der Monatsmeldungen durchgeführt.

Erforderliche Unterlagen

Abgesehen vom Formblatt sind keine besonderen Unterlagen erforderlich.

Kosten

Es fallen keine Gebühren und Abgaben an.

Rechtsgrundlagen

Agrarmarkttransparenzverordnung

Experteninformation

Siehe Formulare und Merkblätter der Agrarmarkt Austria ( AMA).

Zum Formular

Formulare und Merkblätter der Agrarmarkt Austria ( AMA)

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft