Lebensmittelsicherheit – Eigenkontrollpflichten
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Die/der Verfügungsberechtigte eines Betriebes, die/der Nutztiere hält und Betriebe, die Erzeugnisse der Aquakultur, Milch, Eier oder Honig in Verkehr bringen, müssen im Rahmen eines Eigenkontrollsystems durch entsprechende Aufzeichnungen im Bestandsregister sowie erforderlichenfalls durch geeignete Untersuchungen und Vorsichtsmaßnahmen für die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen sorgen.
Betroffene Unternehmen
Die/der Verfügungsberechtigte eines Betriebes, die/der Nutztiere hält sowie Betriebe, die Erzeugnisse der Aquakultur, Milch, Eier oder Honig in Verkehr bringen.
Voraussetzungen
Siehe inhaltliche Beschreibung.
Fristen
Zeitpunkt und Art der durchgeführten Behandlungen sind noch am Tage der Behandlung in das Bestandsregister fortlaufend einzutragen.
Zuständige Stelle
Für die Aufzeichnungen im Rahmen der Eigenkontrolle ist die Tierhalterin/der Tierhalter selbst verantwortlich.
Etwaige Kontrollen erfolgen durch amtliche Tierärztinnen/amtliche Tierärzte, die im Rahmen ihrer Tätigkeit dem jeweiligen Landeshauptmann unterstellt sind.
Verfahrensablauf
Es ist kein besonderer Verfahrensablauf zu beachten.
Erforderliche Unterlagen
Es sind keine besonderen Unterlagen erforderlich.
Kosten
Es fallen keine Gebühren und Abgaben für das Eigenkontrollsystem an.
Rechtsgrundlagen
- Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG)
- Rückstandskontrollverordnung (RückstkontrollV)
Experteninformation
Es steht keine Experteninformation zur Verfügung.
Zum Formular
Es steht kein Formular zur Verfügung.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz