Lebensmittelsicherheit – Fleisch und Aquakultur

Allgemeine Informationen

Fleisch oder Erzeugnisse der Aquakultur dürfen nur dann übernommen werden, wenn der Schlachtbetrieb oder die Produzentin/der Produzent von Erzeugnissen der Aquakultur eine schriftliche Bestätigung ausstellt.

Betroffene Unternehmen

Schlachtbetriebe und Produzentinnen/Produzenten von Erzeugnissen der Aquakultur.

Fristen

Die Bestätigung ist fünf Jahre lang aufzubewahren und den von der Landeshauptfrau/vom Landeshauptmann betrauten Personen auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen (Aufbewahrungspflicht).

Zuständige Stelle

Die Übergabe der schriftlichen Bestätigung sowie die ordnungsgemäße Aufbewahrung obliegt der betriebsverantwortlichen Person. Etwaige Kontrollen erfolgen durch die von der Landeshauptfrau/vom Landeshauptmann betrauten Personen.

Erforderliche Unterlagen

Es sind keine besonderen Unterlagen erforderlich.

Kosten

Es fallen keine Gebühren und Abgaben für die Bestätigung an.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024