Rinder – Führung des Registers

Allgemeine Informationen

Das System zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern wurde eingeführt, um das Vertrauen der Verbraucherinnen/Verbraucher in die Qualität von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen zu stärken, den Schutz der öffentlichen Gesundheit zu erhalten und die Stabilität des Marktes für Rindfleisch und Rindfleischerzeugnisse dauerhaft zu stärken.

Dieses System zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern beruht auf Ohrmarken zur Einzelkennzeichnung von Rindern, Einzelregistern in jedem Betrieb und einer zentralen elektronischen Datenbank.

Das Einzelregister (Bestandsverzeichnis) ist von der rinderhaltenden Person für alle im Betrieb gehaltenen Rinder nach einem von der AMA herausgegebenen Muster zu führen.

Dieses Bestandsverzeichnis muss folgende Angaben enthalten:

  • Ohrmarkennummer
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • Rasse
  • Zu- und Abgangsdatum
  • Schlacht- oder Verendungsdatum
  • Vorbesitzerin/Vorbesitzer
  • Abnehmerin/Abnehmer
  • Ursprüngliche Ohrmarkennummer bei Drittlandstieren
  • Almaufenthalt von Tieren
  • Ohrmarkennummer des Muttertieres
  • Kontrollvermerke

Rinderhaltende Personen, die mehrere Herden haben, müssen für jede Herde ein eigenes Bestandsverzeichnis führen.

Betroffene Unternehmen

Jede rinderhaltende Person, das ist jede natürliche oder juristische Person, die Rinder auf ihrem Betrieb hält.

Fristen

Die Eintragung muss innerhalb von sieben Tagen nach Eintritt einer Änderung des Bestands (Geburt, Umsetzung, Schlachtung oder Verendung) durchgeführt werden.

Zuständige Stelle

Agrarmarkt Austria (AMA)

Verfahrensablauf

Es ist kein besonderer Verfahrensablauf zu beachten.

Erforderliche Unterlagen

Das Bestandsverzeichnis ist nach dem von der AMA herausgegebenen Muster in Papierform oder elektronisch zu führen.

Kosten

Es fallen keine Gebühren und Abgaben an.

Rechtsgrundlagen

§ 5 Rinderkennzeichnungs-Verordnung 2021

Experteninformation

Lebendrinderkennzeichnung

Zum Formular

Land- und Forstwirtschaft – Lebendrinderkennzeichnung

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024