Rinder – Führung des Registers
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Das System zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern wurde eingeführt, um das Vertrauen der Verbraucherinnen/Verbraucher in die Qualität von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen zu stärken, den Schutz der öffentlichen Gesundheit zu erhalten und die Stabilität des Marktes für Rindfleisch und Rindfleischerzeugnisse dauerhaft zu stärken.
Dieses System zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern beruht auf Ohrmarken zur Einzelkennzeichnung von Rindern, Einzelregistern in jedem Betrieb und einer zentralen elektronischen Datenbank.
Das Einzelregister (Bestandsverzeichnis) ist von der Rinderhalterin/dem Rinderhalter für alle im Betrieb gehaltenen Rinder nach einem von der AMA herausgegebenen Muster zu führen.
Dieses Bestandsverzeichnis muss folgende Angaben enthalten:
- Ohrmarkennummer
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- Rasse
- Zu- und Abgangsdatum
- Schlacht- oder Verendungsdatum
- Vorbesitzerin/Vorbesitzer
- Abnehmerin/Abnehmer
- Ursprüngliche Ohrmarkennummer bei Drittlandstieren
- Almaufenthalt von Tieren
- Ohrmarkennummer des Muttertieres
- Kontrollvermerke
Tierhalterinnen/Tierhalter, die mehrere Herden haben, müssen für jede Herde ein eigenes Bestandsverzeichnis führen.
Betroffene Unternehmen
Jede Rinderhalterin/jeder Rinderhalter, das ist jede natürliche oder juristische Person, die vorübergehend oder ständig, auch beim Tiertransport oder auf dem Viehmarkt, für Rinder verantwortlich ist.
Voraussetzungen
Siehe Inhaltliche Beschreibung.
Fristen
Die Eintragung muss innerhalb von sieben Tagen nach Eintritt einer Änderung des Bestands (Geburt, Umsetzung, Schlachtung oder Verendung) durchgeführt werden.
Zuständige Stelle
Agrarmarkt Austria (AMA)
Verfahrensablauf
Es ist kein besonderer Verfahrensablauf zu beachten.
Erforderliche Unterlagen
Das Bestandsverzeichnis ist nach dem von der AMA herausgegebenen Muster in Papierform oder elektronisch zu führen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren und Abgaben an.
Rechtsgrundlagen
§ 4 Rinderkennzeichnungs-Verordnung
Experteninformation
Zum Formular
Land- und Forstwirtschaft – Lebendrinderkennzeichnung
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus