Rinder – Kennzeichnung mit Ohrmarken

Allgemeine Informationen

Das System zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern wurde eingeführt, um das Vertrauen der Verbraucherinnen/Verbraucher in die Qualität von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen zu stärken, den Schutz der öffentlichen Gesundheit zu erhalten und die Stabilität des Marktes für Rindfleisch und Rindfleischerzeugnisse dauerhaft zu stärken.

Dieses System zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern beruht auf Ohrmarken zur Einzelkennzeichnung von Rindern, Einzelregistern in jedem Betrieb und einer zentralen elektronischen Datenbank.

Alle am Betrieb gehaltenen Rinder sind mit zwei amtlichen Ohrmarken zu kennzeichnen. Bei neu geborenen Kälbern und aus Drittländern eingeführten Rindern muss eine der beiden Ohrmarken elektronisch lesbar sein. Diese elektronisch lesbare Ohrmarke muss von der Blickrichtung des Rindes aus gesehen sich am linken Ohr befinden. Die Verwendung am Betrieb noch vorhandener Restbestände an Ohrmarken ohne elektronischen Teil ist möglich. Rinder, die eine oder beide Ohrmarken verloren haben, sind neuerlich mit zwei Ohrmarken so zu kennzeichnen, dass sich eine elektronisch lesbare Ohrmarke am linken Ohr befindet.

Die Ausgabe der österreichischen Rinderohrmarken (für neu geborene Kälber und im Verlustfall) erfolgt über die Agrarmarkt Austria. Bei der Kennzeichnung von Rindern besteht das Lebensnummernprinzip, das bedeutet, dass das Rind die Ohrmarkennummer von der Geburt bis zum Tod in den Mitgliedsstaaten der EU begleitet. Die Nummer darf nicht verändert werden.

Betroffene Unternehmen

Die zu verwendenden Ohrmarken werden von der AMA herausgegeben. Bei Betriebsgründungen müssen sich rinderhaltende Personen, die Ohrmarken benötigen, bei der AMA melden. Schon amtsbekannten rinderhaltenden Personen wird der voraussichtliche Jahresbedarf an Ohrmarken von der AMA im Vorhinein übermittelt.

Fristen

Die Kennzeichnung muss innerhalb von sieben Tagen nach der Geburt, bei in Freilandhaltung gehaltenen Rindern innerhalb von 20 Tagen nach der Geburt, erfolgen. Bei Verlust von Ohrmarken muss umgehend eine Nachkennzeichnung vorgenommen werden.

Zuständige Stelle

Agrarmarkt Austria ( AMA)

Verfahrensablauf

Die zu verwendenden Ohrmarken werden von der AMA herausgegeben. Bei Betriebsgründungen müssen sich Rinderhalterinnen/Rinderhalter, die Ohrmarken benötigen, bei der AMA melden. Schon amtsbekannten Rinderhalterinnen/Rinderhaltern wird der voraussichtliche Jahresbedarf an Ohrmarken von der AMA im Vorhinein übermittelt.

Erforderliche Unterlagen

Es sind keine besonderen Unterlagen erforderlich.

Kosten

  • Pro ausgegebenem Ohrmarkenpaar (mit einem elektronischen Teil): 3,40 Euro
  • Ohrmarken mit einer Vorrichtung für die Entnahme von Gewebsproben: 4,00 Euro
  • Pro nachbestellter Ohrmarke: gegen Kostenersatz (derzeit 2,20 Euro)

Ab dem Jahr 2025 erhöhen sich die Kosten entsprechend der Änderung des Verbraucherpreisindex 2020 für Jänner eines Jahres, wenn die Erhöhung des Verbraucherpreisindex mindestens 5 Prozent beträgt. Die neu erechneten Beträge sind auf zehn Cent kaufmännisch zu runden.

Rechtsgrundlagen

§§ 4 und 15 Rinderkennzeichnungs-Verordnung 2021

Experteninformation

Lebendrinderkennzeichnung

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft