Rinder – Kennzeichnung mit Ohrmarken

Allgemeine Informationen

Das System zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern wurde eingeführt, um das Vertrauen der Verbraucherinnen/Verbraucher in die Qualität von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen zu stärken, den Schutz der öffentlichen Gesundheit zu erhalten und die Stabilität des Marktes für Rindfleisch und Rindfleischerzeugnisse dauerhaft zu stärken.

Dieses System zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern beruht auf Ohrmarken zur Einzelkennzeichnung von Rindern, Einzelregistern in jedem Betrieb und einer zentralen elektronischen Datenbank.

Alle am Betrieb gehaltenen Rinder sind mit zwei amtlichen Ohrmarken zu kennzeichnen. Bei neu geborenen Kälbern und aus Drittländern eingeführten Rindern muss eine der beiden Ohrmarken elektronisch lesbar sein. Diese elektronisch lesbare Ohrmarke muss sich, von der Blickrichtung des Rindes aus gesehen, am linken Ohr befinden. Rinder, die eine oder beide Ohrmarken verloren haben, sind neuerlich mit zwei Ohrmarken so zu kennzeichnen, dass sich eine elektronisch lesbare Ohrmarke am linken Ohr befindet.

Die Ausgabe der österreichischen Rinderohrmarken (für neu geborene Kälber und im Verlustfall) erfolgt über die Agrarmarkt Austria. Bei der Kennzeichnung von Rindern besteht das Lebensnummernprinzip, das bedeutet, dass das Rind die Ohrmarkennummer von der Geburt bis zum Tod in den Mitgliedsstaaten der EU begleitet. Die Nummer darf nicht verändert werden.

Betroffene Unternehmen

Die zu verwendenden Ohrmarken werden von der AMA herausgegeben. Bei Betriebsgründungen müssen sich rinderhaltende Personen, die Ohrmarken benötigen, bei der AMA melden. Schon amtsbekannten rinderhaltenden Personen wird der voraussichtliche Jahresbedarf an Ohrmarken von der AMA im Vorhinein übermittelt.

Fristen

Die Kennzeichnung muss innerhalb von sieben Tagen nach der Geburt, bei in Freilandhaltung gehaltenen Rindern innerhalb von 20 Tagen nach der Geburt, erfolgen. Bei Verlust von Ohrmarken muss umgehend eine Nachkennzeichnung vorgenommen werden.

Zuständige Stelle

Agrarmarkt Austria ( AMA)

Verfahrensablauf

Die zu verwendenden Ohrmarken werden von der AMA herausgegeben. Bei Betriebsgründungen müssen sich Rinderhalterinnen/Rinderhalter, die Ohrmarken benötigen, bei der AMA melden. Schon amtsbekannten Rinderhalterinnen/Rinderhaltern wird der voraussichtliche Jahresbedarf an Ohrmarken von der AMA im Vorhinein übermittelt.

Erforderliche Unterlagen

Es sind keine besonderen Unterlagen erforderlich.

Kosten

  • Pro ausgegebenem Ohrmarkenpaar (mit einem elektronischen Teil): 3,40 Euro
  • Ohrmarken mit einer Vorrichtung für die Entnahme von Gewebsproben: 4 Euro
  • Pro nachbestellter Ohrmarke: gegen Kostenersatz (2,60 Euro)

Hinweis

Alle Kosten mit Stand Ende des Jahres 2025.

Die Kosten können sich entsprechend der Änderung des Verbraucherpreisindex für Jänner eines Jahres erhöhen, wenn die Erhöhung des Verbraucherpreisindex mindestens 5 Prozent beträgt. Die neu errechneten Beträge sind auf zehn Cent kaufmännisch zu runden.

Rechtsgrundlagen

§§ 4 und 15 Rinderkennzeichnungs-Verordnung

Experteninformation

Lebendrinderkennzeichnung

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2026

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft