Rinder – Kennzeichnung mit Schlachtnummer

Allgemeine Informationen

Schlachtkörper von Rindern unterliegen einer generellen Klassifizierungspflicht. Die Schlachtkörper werden gewogen, in Qualitäts- bzw. Handelsklassen eingestuft und gekennzeichnet.

Die Daten werden protokolliert und stellen die Basis für die Abrechnung der Schlachthöfe mit den Landwirtinnen/Landwirten dar.

Rinderschlachtkörper müssen mit einer fortlaufenden Schlachtnummer gekennzeichnet werden. Auf jedem Schlachtkörperviertel hat die Verfügungsberechtigte/der Verfügungsberechtigte oder deren/dessen Beauftragte/Beauftragter mittels Stempel die fortlaufende Schlachtnummer anzubringen.

Eine Kennzeichnung der Schlachtkörper mittels Etiketten ist dabei zulässig. Diese müssen eine fortlaufende Nummer tragen und eine Kurzbezeichnung des Klassifizierungsdienstes aufweisen.

Betroffene Unternehmen

Schlachtbetriebe, die im Jahresdurchschnitt mehr als fünf Rinder wöchentlich schlachten.

Fristen

Die Kennzeichnung der Schlachtkörper muss unmittelbar nach der Schlachtung erfolgen.

Zuständige Stelle

Besondere Bundesorgane wie der Agrarmarkt Austria ( AMA) als Kontrolleure.

Erforderliche Unterlagen

Es sind keine besonderen Unterlagen erforderlich.

Kosten

Es fallen keine Gebühren und Abgaben für die Kennzeichnung an.

Zusätzliche Informationen

Fachliche Informationen finden sich unter Agrarmarkt Austria - Klassifizierung (und Zurichtung) von Rindern und Schweinen ( AMA).

Rechtsgrundlagen

Experteninformation

Fachinformationen zur Klassifizierung von Rinderschlachtkörpern der Agrarmarkt Austria ( AMA)

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft