Tierseuchen – Verbringungsmeldung
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Halterinnen/Halter von Schweinen, Schafen und Ziegen sowie Betreiberinnen/Betreiber von Schlachtstätten müssen Verbringungen von lebenden Schweinen, Schafen und Ziegen oder deren untersuchungspflichtige Schlachtung melden. Ziel der Verbringungsmeldung ist die Rückverfolgbarkeit von Tieren und tierischen Produkten im Rahmen der Lebensmittelerzeugung und im Fall des Auftretens von Tierseuchen.
Betroffene Unternehmen
Jede Halterin/jeder Halter von Schweinen, Schafen oder Ziegen
Voraussetzungen
Haltung, wenn auch nur vorübergehend von
- Schweinen: Huftiere der in Anhang III der Verordnung (EU) 2016/429 gelisteten Familie der "Suidae"
- Schafen: Huftiere der Gattung "Ovis" und seine Kreuzungen
- Ziegen: Huftiere der Gattung "Capra" und seine Kreuzungen
Ausnahme: für Tierarztpraxen oder Tierkliniken verantwortliche Personen
Schlachtung von
- Schweinen: Huftiere der Gattung "Suidae" und seine Kreuzungen
- Schafen: Huftiere der Gattung "Ovis" und seine Kreuzungen
- Ziegen: Huftiere der Gattung "Capra" und seine Kreuzungen
Fristen
Die Meldung muss spätestens am siebenten Kalendertag nach dem zu meldenden Ereignis erfolgen.
Zuständige Stelle
Veterinärinformationssystem (VIS)
Verfahrensablauf
Die Meldung ist entweder mittelbar über eine Meldestelle (ATM) oder unmittelbar online oder mittels dafür vorgesehener Formulare und Meldewege (Telefax) dem Betreiber des VIS zu melden.
Erforderliche Unterlagen
Es sind keine besonderen Unterlagen erforderlich.
Kosten
Bei Meldungen über eine Meldestelle fallen keine Kosten an. Allenfalls sind für die Fax- oder online-Meldung anfallende Kosten von der Tierhalterin/vom Tierhalter zu tragen.
Rechtsgrundlagen
- Verordnung (EU) 2016/429 samt delegierten Verordnungen und Durchführungsverordnungen
- Veterinärrechtsnovelle 2021
- Tierseuchengesetz (TSG)
- Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2009 (TKZVO 2009)
- Veterinärbehördliche Binnenmarktverordnung 2022
Experteninformation
Liste der Meldestellen (→ BMSGPK)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz