Wein – Ernte-, Erzeugungs- und Bestandsmeldung

Allgemeine Informationen

Jede Erzeugerin/jeder Erzeuger von Trauben, aus denen Wein gewonnen wurde, muss mit Stichtag 30. November jährlich bis zum 15. Dezember der Gemeinde, in deren Bereich die Betriebsstätte liegt, eine Ernte- und Erzeugungsmeldung abgeben.

Eine Bestandsmeldung (Meldung der vorhandenen Menge an Wein) mit Stichtag 31. Juli muss jährlich bis zum 15. August abgegeben werden.

Mit der Erntemeldung legt die Weinbautreibende/der Weinbautreibende ihre/seine Erntemenge fest. Eine nachträgliche Korrektur ist nicht möglich.

Darüber hinaus ist seit 2009 auch jeweils ein aktualisiertes Stammblatt (mit sämtlichen persönlichen Daten) abzugeben.

Diese Meldungen sind ab einer Ernte von Trauben, aus denen mehr als 3.000 Liter Wein gewonnen wird, per Internet im Wege der Weindatenbank "Wein-Online ( BML)" beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft zu tätigen.

Betroffene Unternehmen

  • Winzerinnen/Winzer (Erzeugerinnen/Erzeuger von Trauben)
  • Winzergenossenschaften
  • Weinhändlerinnen/Weinhändler

Voraussetzungen

Im Falle einer wiederholten (mindestens zweimaligen) Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung der Abgabe der Ernte- und Bestandsmeldung, darf für die gesamte Menge der Ernte des zuletzt betroffenen Jahrganges kein Antrag zur Erlangung der staatlichen Prüfnummer für Qualitätswein gestellt werden.

Der Wein dieser Lese darf lediglich als Wein ohne nähere Herkunftsangabe als Österreich und ohne Rebsorten- oder Jahrgangsbezeichnung (früher: Tafelwein) in Verkehr gebracht werden. Auch wenn bereits eine Verwaltungsstrafe wegen eines Verstoßes gegen eine dieser Meldepflichten verhängt wurde, besteht die Verpflichtung zur Meldung weiterhin.

Fristen

  • Ernte- und Erzeugungsmeldung: Abgabe bis zum 15. Dezember
  • Bestandsmeldung: Abgabe bis zum 15. August

Zuständige Stelle

Verfahrensablauf

Zuerst erfolgen die Abgabe der Ernte- und Erzeugungsmeldungen sowie die Bestandsmeldungen an die zuständige Gemeinde. Die Gemeinde muss die Ernte- und Erzeugungsmeldungen sowie die Bestandsmeldungen umgehend an die Bundeskellereiinspektion weiterleiten. Danach erfolgt die Eintragung durch die Bundeskellereiinspektion in die beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft eingerichtete Weindatenbank.

Erforderliche Unterlagen

Es sind keine besonderen Unterlagen erforderlich.

Kosten

Es fallen keine Gebühren und Abgaben an.

Rechtsgrundlagen

Experteninformation

Zum Formular

Verwendung des Formulars für die Ernte- und Erzeugungsmeldungen bzw. das Stammdatenblatt; beziehbar in Papierform bei der Gemeinde oder über einen Internetzugang zur Weindatenbank "Wein-Online" (Antrag beim  Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft ( BML)).

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft