Ziviltechnikerausweis

Allgemeine Informationen

Jeder Ziviltechnikerin/jedem Ziviltechniker wird von der zuständigen Stelle ein Lichtbildausweis in Kartenform ausgestellt.

Voraussetzungen

Die Befugnis als Ziviltechnikerin/Ziviltechniker

Fristen

Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.

Zuständige Stelle

Die Kammer der Ziviltechnikerinnen/Ziviltechniker ( zt), in deren Bereich der Sitz der Kanzlei bzw. Niederlassung liegt

Rechtsgrundlagen

§ 19 Ziviltechnikergesetz (ZTG)

Zum Formular

Ziviltechnikerausweis – Ausstellung

Letzte Aktualisierung: 12. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft