Branchen

Bestimmte Branchen bergen aufgrund von Witterung, geologischen Gegebenheiten, eingesetzter Arbeitsverfahren, verwendeter Arbeitsstoffe oder Technikeinsatz ein erhöhtes Unfallrisiko und ein erhöhtes gesundheitliches Risiko für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer. Für diese Branchen gelten zusätzliche Regelungen.

Verkehr

In den Bereich Verkehr fällt neben dem Eisenbahn-, Seilbahn-, Schiff- und Luftverkehr auch der Verkehr der Kraftfahrbetriebe (Autobusbetriebe) von Eisenbahnunternehmen und Seilbahnunternehmen sowie Schlafwagen- und Speisewagengesellschaften.

Für diesen Bereich ist ein eigenes Verkehrs-Arbeitsinspektorat zuständig.

Bauarbeiten

Im Falle von Bauarbeiten gelten Bestimmungen für die Organisation der Baustelleneinrichtung, Arbeitsverfahren und Arbeitsmethoden, Gerüste, Maßnahmen zum Schutz gegen Absturz, Prüfpflichten und Nachweise (für Gerüste, Betriebsmittel im Untertagebau, Einrichtungen von Triebfahrzeugen, Förderanlagen für Personenverkehr etc.) sowie für den Schutz von Jugendlichen am Bau (z.B. Ruhezeiten, Arbeitszeit, Beschäftigungsverbote).

Für Wien und Teile von Niederösterreich ist ein eigenes Arbeitsinspektorat für Bauarbeiten eingerichtet.

Koordination von Bauarbeiten
Bei der Koordination von Bauarbeiten gibt es Regelungen für die Vorbereitungs- und Ausführungsphase, Vorankündigung einer Baustelle, für die die Baustellendatenbank ( BUAK) der BUAK zu verwenden ist. Es ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zu erstellen und Unterlagen für spätere Arbeiten zu erstellen und aufzubewahren.

Ausführliche Informationen zu Meldepflichten bei Bauarbeiten finden sich ebenfalls auf USP.gv.at

Detaillierten Regelungen für diese Branchen finden sich auf der Website des Arbeitsinspektorats:

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 17. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

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