Branchen

Bestimmte Branchen bergen aufgrund von Witterung, geologischen Gegebenheiten, eingesetzter Arbeitsverfahren, verwendeter Arbeitsstoffe oder Technikeinsatz ein erhöhtes Unfallrisiko und ein erhöhtes gesundheitliches Risiko für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer. Für diese Branchen gelten zusätzliche Regelungen.

Verkehr

In den Bereich Verkehr fällt neben dem Eisenbahn-, Seilbahn-, Schiff- und Luftverkehr auch der Verkehr der Kraftfahrbetriebe (Autobusbetriebe) von Eisenbahnunternehmen und Seilbahnunternehmen sowie Schlafwagen- und Speisewagengesellschaften.

Für diesen Bereich ist ein eigenes Verkehrs-Arbeitsinspektorat (Arbeitsinspektion  BMAW) zuständig.

Bauarbeiten

Im Falle von Bauarbeiten gelten Bestimmungen für die Organisation der Baustelleneinrichtung, Arbeitsverfahren und Arbeitsmethoden, Gerüste, Maßnahmen zum Schutz gegen Absturz, Prüfpflichten und Nachweise (für Gerüste, Betriebsmittel im Untertagebau, Einrichtungen von Triebfahrzeugen, Förderanlagen für Personenverkehr etc.) sowie für den Schutz von Jugendlichen am Bau (z.B. Ruhezeiten, Arbeitszeit, Beschäftigungsverbote).

Für Wien und Teile von Niederösterreich ist ein eigenes Arbeitsinspektorat für Bauarbeiten (Arbeitsinspektion  BMAW) eingerichtet.

Koordination von Bauarbeiten

Bei der Koordination von Bauarbeiten gibt es Regelungen für die Vorbereitungs- und Ausführungsphase, Vorankündigung einer Baustelle, für die die Baustellendatenbank ( BUAK) der BUAK zu verwenden ist. Es ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zu erstellen und Unterlagen für spätere Arbeiten zu erstellen und aufzubewahren.

Ausführliche Informationen zu Meldepflichten bei Bauarbeiten finden sich auf USP.gv.at.

Weiterführende Links

Detaillierte Regelungen für diese Branchen und allgemeine Informationen finden sich auf der Website des Arbeitsinspektorats:

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Bewerten Sie diese Seite und geben Sie uns Tipps, wie wir sie noch besser gestalten können.