Krankenstand
Aktuelle Informationen über Krankenstand, Krankheit von Arbeitnehmern, Krankmeldung, Entgeltfortzahlung, Krankengeld, Arbeits- und Entgeltsbestätigung etc.
Information für Einsteiger
Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber im Falle einer Krankheit von ihrer Arbeitsunfähigkeit unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) in Kenntnis zu setzen.
Ist die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer nach Arbeitsantritt durch Krankheit oder Unglücksfall an der Arbeitsleistung verhindert, ohne dies vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verschuldet zu haben, hat sie/er Anspruch auf Entgeltfortzahlung für sechs Wochen.
Der Anspruch erhöht sich je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses auf bis zu zwölf Wochen. Durch jeweils weitere vier Wochen behält die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer den Anspruch auf das halbe Entgelt.
Tipp
Für Dienstgeberinnen/Dienstgeber besteht die Möglichkeit, die Krankenstandsdaten ihrer Dienstnehmerinnen/ihrer Dienstnehmer online abzurufen.
Ausführliche Informationen zum Thema "ELGA – Elektronische Gesundheitsakte" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
- Krankenstandsdaten online abfragen (ELDA)
- Kurzfilm zum Thema "Krankenstand" (Arbeiterkammer)
- Krankheit und Pflege (Arbeiterkammer)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend