Krankenstand

Aktuelle Informationen über Krankenstand, Krankheit von Arbeitnehmern, Krankmeldung, Entgeltfortzahlung, Krankengeld, Arbeits- und Entgeltsbestätigung etc.

Information für Einsteiger

Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber im Falle einer Krankheit von ihrer Arbeitsunfähigkeit unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) in Kenntnis zu setzen.

Ist die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer nach Arbeitsantritt durch Krankheit oder Unglücksfall an der Arbeitsleistung verhindert, ohne dies vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verschuldet zu haben, hat sie/er Anspruch auf Entgeltfortzahlung für sechs Wochen.

Der Anspruch erhöht sich je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses auf bis zu zwölf Wochen. Durch jeweils weitere vier Wochen behält die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer den Anspruch auf das halbe Entgelt.

Tipp

Für Dienstgeberinnen/Dienstgeber besteht die Möglichkeit, die Krankenstandsdaten ihrer Dienstnehmerinnen/ihrer Dienstnehmer online abzurufen.

Ausführliche Informationen zum Thema "ELGA – Elektronische Gesundheitsakte ( oesterreich.gv.at)" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 24. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

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