Arbeits- und Entgeltsbestätigung
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Für die Inanspruchnahme von Barleistungen aus dem Versicherungsfall der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit durch die Versicherte/den Versicherten muss die Dienstgeberin/der Dienstgeber eine Arbeits- und Entgeltsbestätigung ausstellen und an den zuständigen Krankenversicherungsträger übermitteln. Dies betrifft sowohl Betriebe mit Lohnsummenverfahren als auch Betriebe mit Beitragsvorschreibeverfahren.
Fristen
Die Arbeits- und Entgeltsbestätigung für Krankengeld muss im Interesse der/des Versicherten ehestmöglich gesendet werden.
Zuständige Stelle
Die Arbeits- und Entgeltsbestätigung für Krankengeld muss an den zuständigen Krankenversicherungsträger übermittelt werden.
Verfahrensablauf
Die Übermittlung der Arbeits- und Entgeltsbestätigung für Krankengeld erfolgt elektronisch mittels ELDA (Elektronischer Datenaustausch mit den österreichischen Sozialversicherungsträgern) in den vom Dachverband der österreichischen Sozialversicherung festgelegten einheitlichen Datensätzen an den Krankenversicherungsträger.
Zusätzliche Informationen
Besonderheiten: Der Dienstnehmerin/dem Dienstnehmer muss unverzüglich eine Abschrift der vollständigen Arbeits- und Entgeltsbestätigung ausgehändigt werden.
Für Schäden, die dem Krankenversicherungsträger infolge unrichtiger Angaben erwachsen, haftet die Dienstgeberin/der Dienstgeber.
Sanktionen: Bei Ordnungswidrigkeiten drohen seitens der Bezirksverwaltungsbehörde Verwaltungsstrafen.
Weiterführende Links
- Ausfüllhilfe für die Arbeits- und Entgeltsbestätigung für Krankengeld (Dachtverband der österreichischen Sozialversicherung)
- Richtige Ausfertigung der Arbeits- und Entgeltsbestätigung für Wochengeld (Österreichische Gesundheitskasse)
- Ermittlung der Bemessungsgrundlage für das Krankengeld (Österreichische Gesundheitskasse)
Rechtsgrundlagen
Experteninformation
Es steht keine Experteninformation zur Verfügung.
Zum Formular
Die notwendigen elektronischen Formulare sind in ELDA bzw. Ihrer Lohnverrechnungssoftware integriert.
Im USP registrierte Unternehmerinnen/Unternehmer haben die Möglichkeit, ELDA und viele weitere Online-Verfahren mit einem einzigen Einloggen im USP zu nutzen. Nähere Informationen zur Registrierung im USP finden sich im Online Ratgeber zur USP-Registrierung.
Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger