Arbeits- und Entgeltsbestätigung
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Für die Inanspruchnahme von Barleistungen aus dem Versicherungsfall der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit durch die Versicherte/den Versicherten muss die Dienstgeberin/der Dienstgeber eine Arbeits- und Entgeltsbestätigung ausstellen und an den zuständigen Krankenversicherungsträger übermitteln. Dies betrifft sowohl Betriebe mit Lohnsummenverfahren als auch Betriebe mit Beitragsvorschreibeverfahren.
Fristen
Die Arbeits- und Entgeltsbestätigung für Krankengeld muss im Interesse der/des Versicherten ehestmöglich gesendet werden.
Zuständige Stelle
Die Arbeits- und Entgeltsbestätigung für Krankengeld muss an den zuständigen Krankenversicherungsträger übermittelt werden.
Verfahrensablauf
Die Übermittlung der Arbeits- und Entgeltsbestätigung für Krankengeld erfolgt elektronisch mittels → ELDA in den vom Dachverband der österreichischen Sozialversicherung festgelegten einheitlichen Datensätzen an den Krankenversicherungsträger.
Zusätzliche Informationen
Besonderheiten: Der Dienstnehmerin/dem Dienstnehmer muss unverzüglich eine Abschrift der vollständigen Arbeits- und Entgeltsbestätigung ausgehändigt werden.
Für Schäden, die dem Krankenversicherungsträger infolge unrichtiger Angaben erwachsen, haftet die Dienstgeberin/der Dienstgeber.
Sanktionen: Bei Ordnungswidrigkeiten drohen seitens der Bezirksverwaltungsbehörde Verwaltungsstrafen.
Weiterführende Links
- Ausfüllhilfe für die Arbeits- und Entgeltsbestätigung für Krankengeld (→ ÖGK)
- Richtige Ausfertigung der Arbeits- und Entgeltsbestätigung für Wochengeld (→ ÖGK)
- Ermittlung der Bemessungsgrundlage für das Krankengeld (→ ÖGK)
Rechtsgrundlagen
§ 361 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
Zum Formular
Die notwendigen elektronischen Formulare sind in → ELDA bzw. Ihrer Lohnverrechnungssoftware integriert.
Im USP registrierte Unternehmerinnen/Unternehmer haben die Möglichkeit, → ELDA und viele weitere Online-Services mit einem einzigen Einloggen im USP zu nutzen. Nähere Informationen zur Registrierung im USP finden sich im Online Ratgeber zur USP-Registrierung.
Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger