Arbeits- und Entgeltsbestätigung

Allgemeine Informationen

Für die Inanspruchnahme von Barleistungen aus dem Versicherungsfall der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit durch die Versicherte/den Versicherten muss die Dienstgeberin/der Dienstgeber eine Arbeits- und Entgeltsbestätigung ausstellen und an den zuständigen Krankenversicherungsträger übermitteln. Dies betrifft sowohl Betriebe mit Lohnsummenverfahren als auch Betriebe mit Beitragsvorschreibeverfahren.

Fristen

Die Arbeits- und Entgeltsbestätigung für Krankengeld muss im Interesse der/des Versicherten ehestmöglich gesendet werden.

Zuständige Stelle

Die Arbeits- und Entgeltsbestätigung für Krankengeld muss an den zuständigen Krankenversicherungsträger übermittelt werden.

Verfahrensablauf

Die Übermittlung der Arbeits- und Entgeltsbestätigung für Krankengeld erfolgt elektronisch mittels ELDA in den vom Dachverband der österreichischen Sozialversicherung festgelegten einheitlichen Datensätzen an den Krankenversicherungsträger.

Zusätzliche Informationen

Besonderheiten: Der Dienstnehmerin/dem Dienstnehmer muss unverzüglich eine Abschrift der vollständigen Arbeits- und Entgeltsbestätigung ausgehändigt werden.

Für Schäden, die dem Krankenversicherungsträger infolge unrichtiger Angaben erwachsen, haftet die Dienstgeberin/der Dienstgeber.

Sanktionen: Bei Ordnungswidrigkeiten drohen seitens der Bezirksverwaltungsbehörde Verwaltungsstrafen.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

§ 361 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)  

Zum Formular

Die notwendigen elektronischen Formulare sind in ELDA bzw. Ihrer Lohnverrechnungssoftware integriert.

Im USP registrierte Unternehmerinnen/Unternehmer haben die Möglichkeit, ELDA und viele weitere Online-Services mit einem einzigen Einloggen im USP zu nutzen. Nähere Informationen zur Registrierung im USP finden sich im Online Ratgeber zur USP-Registrierung.

Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger