Krankengeld für Selbstständige

Bei lang andauernder Krankheit gibt es für selbstständig Erwerbstätige eine Unterstützungsleistung ("Krankengeld für Selbstständige"). Arbeitsunfähigkeit infolge lang andauernder Krankheit kann für selbstständig Erwerbstätige rasch zum existenzbedrohenden Risiko werden. 

Besonders gefährdet sind Einzelpersonenunternehmerinnen/Einzelpersonenunternehmer und Inhaberinnen/Inhaber von Betrieben mit wenigen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern.

Daher haben selbstständig Erwerbstätige,

  • bei denen die Aufrechterhaltung ihres Betriebes von ihrer persönlichen Arbeitsleistung abhängt und
  • die in ihrem Unternehmen regelmäßig entweder keine oder weniger als 25 Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer beschäftigen,

in Anlehnung an die bestehenden Regelungen für Krankengeld, einen Anspruch auf Unterstützungsleistung bei lang andauernder Krankheit.

Anspruch darauf besteht ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit bis zu einer Höchstdauer von 20 Wochen für ein und dieselbe Krankheit. Die Unterstützungsleistung beträgt 33,98 Euro pro Tag im Jahr 2023; dieser Betrag wird jährlich valorisiert.

Hinweis

Die Unterstützungsleistung wird rückwirkend ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit gewährt, um selbstständig Erwerbstätige finanziell noch besser abzusichern.

Bei Zusammentreffen der Unterstützungsleistung bei lang andauernder Krankheit mit Krankengeld aus einer Zusatzversicherung ist ein Parallelbezug beider Leistungen vorgesehen.

Zuständige Stelle

Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen ( SVS)

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz