Mutterschutz
Aktuelle Informationen über Mutterschutz, Melde- und Nachweispflichten, Beschäftigungsverbote, Selbstständigkeit und Schwangerschaft etc.
Information für Einsteiger
Sobald die Arbeitgeberin/der Arbeitgeberin von der Schwangerschaft einer Arbeitnehmerin Kenntnis erlangt, hat sie/er die Schutzbestimmungen laut Mutterschutzgesetz (MSchG) einzuhalten.
Ausführliche Informationen zum Thema "Mutterschutz (→ oesterreich.gv.at)" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Achtung
Für Unternehmerinnen und Neue Selbstständige gilt das Mutterschutzgesetz nicht. Ausführliche Informationen zum Thema "Selbstständigkeit und Schwangerschaft" finden sich ebenfalls auf USP.gv.at.
Für arbeitnehmerähnliche freie Dienstnehmerinnen gelten nur einzelne Beschäftigungsverbote sowie ein eingeschränkter Kündigungsschutz.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
Mutterschutzgesetz (MSchG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft