Selbstständigkeit und Schwangerschaft

Erwarten selbstständig erwerbstätige Frauen ein Kind, so haben sie ebenso wie Dienstnehmerinnen Anspruch auf Leistungen aus dem Versicherungsfall der Mutterschaft.

Als Leistungen eines Versicherungsfalles der Mutterschaft kommen Betriebshilfe als Sachleistung oder Wochengeld als Geldleistung in Betracht.

Achtung

Für Unternehmerinnen, Neue Selbstständige und Bäuerinnen gilt das Mutterschutzgesetz nicht. Der Anspruch auf Leistungen aus dem Versicherungsfall der Mutterschaft ist im Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) verankert. Für Bäuerinnen sind diese Leistungen im Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) geregelt.

Für selbstständig erwerbstätige Frauen (Gewerbetreibende, Neue Selbstständige und Bäuerinnen) ist als Mutterschaftsleistung grundsätzlich Betriebshilfe vorgesehen, d.h. für den Betrieb wird seitens des Versicherungsträgers (bzw. dessen Vertragspartners) eine Ersatzarbeitskraft zur Verfügung gestellt. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht Anspruch auf Wochengeld.

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Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger