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Umgründungen aus steuerlicher Sicht

Änderungen der Rechtsform eines Unternehmens werden auch aus steuerlicher Sicht als Umgründungen bezeichnet.

Den meisten Umgründungen liegt eine Vermögensübertragung zugrunde, die nach allgemeinem Steuerrecht grundsätzlich einen steuerpflichtigen Realisationsvorgang darstellen würde. Das Umgründungssteuergesetz (UmgrStG) ermöglicht steuerneutrale Rechtsformwechsel, sofern gewisse Voraussetzungen eingehalten werden. Wesentlich ist, dass das Umgründungssteuergesetz keine Steuerbefreiung vorsieht, sondern die Besteuerung der stillen Reserven des übertragenen Vermögens erst bei späteren Realisierungstatbeständen (z.B. Veräußerung des Vermögens durch den Rechtsnachfolger) nachgeholt wird.

Im Falle von grenzüberschreitenden Umgründungen sind die der österreichischen Steuerhoheit entzogenen stillen Reserven im Vermögen jedenfalls zu versteuern, wenn dabei das Besteuerungsrecht der Republik Österreich am übertragenen Vermögen beschränkt wird oder verloren geht.

Für jeden Umgründungstyp sind gesonderte Regelungen vorgesehen, die gewissen Grundsätzen des Umgründungssteuerrechts folgen.

Letzte Aktualisierung: 17. Februar 2022

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen