Allgemeine Informationen
Zentral für den Prozess der elektronischen Vergabe gemäß Vergaberechtsgesetz 2026 sind unverändert die 3 Begriffe
- Metadaten
- Kerndatenquelle
Kerndaten (ab 01.10.2026 im eforms – Format)
Metadaten
- Metadaten müssen auf www.data.gv.at veröffentlicht werden. Dies kann auf 2 Arten geschehen
- Entweder direkt auf data.gv.at
- Oder Einmeldung über das USP
- Metadaten werden einmalig, pro veröffentlichender Stelle gepflegt
- Es besteht keine grundsätzliche Notwendigkeit, die Daten für jede Ausschreibung anzupassen (v.A. „Stammdaten“ der Veröffentlichenden Stelle sowie notwendige Referenzen zum Auffinden der Kerndatenquelle )
- Alle Daten sind öffentlich unter data.gv.at einsehbar
Kerndatenquelle
- Eine Kerndatenquelle (KDQ) ist eine automationsunterstützt auslesbare Liste von Verweisen auf Kerndaten eines Auftraggebers
- Sie dient als Bindeglied zwischen einem Metadatensatz und beliebig vielen Kerndatensätzen
- Die KDQ ermöglicht das Auffinden und Abrufen der Kerndatensätze
- Die KDQ wird Auftraggeber selbständig gepflegt und muss „öffentlich verfügbar“ sein (nicht passwortgeschützt usw.)
- Technische Spezifikation:
- Enthält Kopfdaten und eine Liste von Verweisen auf Kerndatensätze
- Enthält pro Verweis mindestens folgende Informationen:
- URL auf das Kerndaten-XML
- Datum und Uhrzeit der letzten Änderung des Kerndaten-XMLs (Es werden nur neue und geänderte Kerndatennachrichten vom USP abgeholt und verarbeitet)
- Eine technische ID, die innerhalb einer KDQ eindeutig sein muss
- Die Kombination aus Metadatensatz-ID und dieser ID machen den Eintrag systemweit eindeutig
Kerndaten
Ab dem 01.10.2026 müssen die Kerndaten im eforms Format zur Verfügung gestellt werden.