Allgemeine Informationen

Zentral für den Prozess der elektronischen Vergabe gemäß Vergaberechtsgesetz 2026 sind unverändert die 3 Begriffe

  • Metadaten
  • Kerndatenquelle
  • Kerndaten (ab 01.10.2026 im eforms – Format) 

     

Eine schematische Darstellung des Datenflusses von Metadaten, Kerndatenquelle und Kerndaten

Metadaten

  • Metadaten müssen auf www.data.gv.at veröffentlicht werden. Dies kann auf 2 Arten geschehen
  • Metadaten werden einmalig, pro veröffentlichender Stelle gepflegt
    • Es besteht keine grundsätzliche Notwendigkeit, die Daten für jede Ausschreibung anzupassen (v.A. „Stammdaten“ der Veröffentlichenden Stelle sowie notwendige Referenzen zum Auffinden der Kerndatenquelle )
    • Alle Daten sind öffentlich unter data.gv.at einsehbar

Kerndatenquelle

  • Eine Kerndatenquelle (KDQ) ist eine automationsunterstützt auslesbare Liste von Verweisen auf Kerndaten eines Auftraggebers
  • Sie dient als Bindeglied zwischen einem Metadatensatz und beliebig vielen Kerndatensätzen
  • Die KDQ ermöglicht das Auffinden und Abrufen der Kerndatensätze 
  • Die KDQ wird Auftraggeber selbständig gepflegt und muss „öffentlich verfügbar“ sein (nicht passwortgeschützt usw.)
  • Technische Spezifikation:
    • Enthält Kopfdaten und eine Liste von Verweisen auf Kerndatensätze
    • Enthält pro Verweis mindestens folgende Informationen:
      • URL auf das Kerndaten-XML
      • Datum und Uhrzeit der letzten Änderung des Kerndaten-XMLs (Es werden nur neue und geänderte Kerndatennachrichten vom USP abgeholt und verarbeitet)
      • Eine technische ID, die innerhalb einer KDQ eindeutig sein muss
        • Die Kombination aus Metadatensatz-ID und dieser ID machen den Eintrag systemweit eindeutig

Kerndaten

Ab dem 01.10.2026 müssen die Kerndaten im eforms Format zur Verfügung gestellt werden.