Verfahrensrechte entfernen

Wenn Sie ein Verfahrensrecht von einem Benutzerkonto entfernen, kann das entsprechende Service nicht mehr aufgerufen werden oder nur noch mit eingeschränkten Rechten geöffnet werden.

Bitte beachten Sie, dass gerade angemeldete Benutzerkonten sich abmelden und erneut anmelden müssen, damit die geänderten Einstellungen wirksam werden.

Ablauf

Kurzes Video, in dem man sieht, wie man Berechtigungen entfernt
Bitte klicken Sie auf das Bild, um die Animation zu starten.
  1. Öffnen Sie die Administration von Mein USP.
  2. Wählen Sie im Menü den Punkt "Verfahrensrechte verwalten – Entfernen".
  3. Wählen Sie das Benutzerkonto, von dem Sie Verfahrensrechte entfernen möchten.
  4. Aktivieren Sie mittels Checkbox jene Verfahrensrechte, die das Benutzerkonto künftig nicht mehr besitzen soll.
  5. Bestätigen Sie die Auswahl ganz unten mit der Schaltfläche "Entfernen"

Nach etwa 60 Minuten und ab der nächsten Anmeldung sind die gewählten Verfahrensrechte nicht mehr verfügbar.

Besondere Verfahrensrechte

Einige Verfahrensrechte erfordern beim Entfernen besondere Beachtung. Bitte prüfen Sie diese Punkte sorgfältig, bevor Sie Änderungen vornehmen.

USP Administrator

Benutzerkonten werden nur dann zu USP Administratoren, wenn ihnen das Verfahrensrecht USP Administrator“ zugeordnet wurde.
Wenn Sie einem Benutzer die Administratorrolle entziehen möchten, muss dieses Verfahrensrecht analog zu allen anderen Rechten durch eine andere USP Administratorin bzw. USP Administrator über die Funktion „Verfahrensrechte verwalten – Entfernen“. Damit verliert dieses Benutzerkonto die Funktion des USP Adminstrators.

Achtung

Es muss jederzeit mindestens ein aktives Benutzerkonto mit dem Verfahrensrecht „USP Administrator“ vorhanden sein. Das bedeutet, dass das Verfahrensrecht "USP Administrator" bei der letzten verbleibenden Administratorin bzw. beim letzten verbleibenden Administrator des Unterenehmens  nicht entfernt werden kann.

Postbevollmächtigter

Wenn Ihr Unternehmen für die elektronische Zustellung angemeldet ist, kann das Verfahrensrecht „Postbevollmächtigter“ (zur Nutzung von Mein Postkorb) nur entfernt werden, wenn mindestens ein anderes Benutzerkonto mit Postvollmacht vorhanden ist. Andernfalls würde der Zugriff auf die elektronischen Nachrichten des Unternehmens verloren gehen.

Weiterführende Links