E-Rechnung, Zahlung und E-Zustellung

Am Unternehmensserviceportal können Amtsservices rasch, unkompliziert und elektronisch mittels ID Austria/Handy-Signatur bzw. Bürgerkarte genutzt werden. Allfällige Gebühren werden elektronisch bezahlt.

Elektronische Rechnung an die Verwaltung (e-Rechnung)

Seit Jänner 2014 sind Vertragspartner des Bundes im Waren- und Dienstleistungsverkehr verpflichtet, Rechnungen ausschließlich in elektronisch strukturierter Form einzubringen. Dies ist über das Unternehmensserviceportal möglich und beschleunigt Verwaltungsabläufe und hilft, Kosten zu sparen. Neben Einsparungen bei Portogebühren führt es auch zu CO2-Reduktion.

Weitere Informationen zur e-Rechnung an die öffentliche Verwaltung finden Sie im USP.

Elektronische Zahlung (e-Payment)

Die elektronische Bezahlung funktioniert wie beim Einkauf im Internet. Die Behörde bekommt noch während der Verfahrensabwicklung die elektronisch signierte Rückmeldung der erfolgten Zahlung. Sie muss nicht auf den Zahlungseingang warten, um das Verfahren abzuschließen. Sobald in einem Online-Formular die Zahlungsform "EPS-Online-Überweisung" ausgewählt wird, erfolgt eine Weiterleitung auf die Seite des Online-Banking-Systems der Bank.

Elektronische Zustellung (eZustellung)

Seit 1. Jänner 2020 ist das Recht auf elektronischen Verkehr mit Behörden (§ 1a E-Government-Gesetz) in Kraft. Alle Bundesbehörden und Behörden, die Bundesgesetze umsetzen (z.B. im Rahmen des Meldewesens), müssen ab diesem Zeitpunkt elektronische Zustellungen von bundesbehördlichen Dokumenten an Bürgerinnen/Bürger und Unternehmen ermöglichen. Gleichzeitig sind Unternehmen seit 1. Jänner 2020 verpflichtet, an der elektronischen Zustellung teilzunehmen.

Weitere Informationen zur Elektronischen Zustellung (eZustellung) für Unternehmen finden Sie im USP.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen