Arbeitsobjekte

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In der IVDB können rollenspezifisch verschiedene Arbeitsobjekte angelegt und bearbeitet werden.

 

Informationsverpflichtung (IVP)

Eine IVP stellt die rechtliche Grundlage für die Bereitstellung von Informationen durch Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger an Verwaltungseinheiten dar. 

Das Arbeitsobjekt IVP beinhaltet neben der rechtlichen Grundlage weitere allgemeine Informationen und bildet die Basis für Meldungen.

Mit den Rollen IVP-Verantwortlich und Administration können IVP in der IVDB angelegt sowie bestehende IVP in der IVDB verwaltet werden. Aktive IVP können beispielsweise nach Ablauf ihrer Gültigkeit inaktiv gesetzt werden, um sie als rechtliche Grundlage für neue Meldungen nicht mehr zur Verfügung zu stellen. 

Meldung

Eine Meldung im Sinne der IVDB ist die Dokumentation einer Datenerhebung, die von einer oder mehreren Informationsverpflichtungen ausgeht. 

Jede Meldung hat zumindest eine IVP als Basis und stellt das formale Werkzeug zur Bereitstellung von Daten an Verwaltungseinheiten dar. Unabhängig von der Form der Bereitstellung von Daten (z.B. Online-Formular) werden diese in der IVDB erfasst.

Das Arbeitsobjekt Meldung beinhaltet neben den zugrundeliegenden IVP auch allgemeine beschreibende Informationen zur Datenerhebung. Darüber hinaus werden die Datenfelder der Erhebung in abstrahierter Form nach einem Kategorienschema in der IVDB erfasst. 

Mit den Rollen Meldung-Verantwortlich und Administration können Meldungen in der IVDB angelegt sowie bestehende Meldungen in der IVDB verwaltet werden. Aktive Meldungen können beispielsweise nach Ablauf ihrer Gültigkeit inaktiv gesetzt werden. 

Lebenssituation

Das Arbeitsobjekt Lebenssituation kann in der IVDB ausschließlich mit der Rolle Administration angelegt bzw. verwaltet werden. Einer Lebenssituation können IVP zugeordnet werden, die thematisch miteinander in Verbindung stehen. Sie stellt im Gegensatz zu IVP und Meldungen kein gesetzlich definiertes Objekt dar sondern dient einer vereinfachten Übersicht für die Administration. Die Zuordnung einer IVP zu einer Lebenssituation hat keine Auswirkung auf die IVP sowie die darauf referenzierten Meldungen.