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Automatische Abholung

Mit der automatischen Abholung bietet Mein Postkorb für Unternehmen die nützliche Funktion, Nachrichten, die im elektronischen Postfach vorhanden sind, über ein Webservice abzuholen, z.B. in die eigenen ERP-Lösungen.

Die grundsätzliche Freischaltung der automatischen Abholung für das Unternehmen erfolgt in Mein Postkorb durch die Postbevollmächtigte/den Postbevollmächtigten des Unternehmens. Anschließend kann die USP-Administratorin/der USP-Administrator die für die Nutzung der Webservices notwendigen technischen Informationen und Zertifikate generieren und herunterladen.

Bei Veränderungen der Postbevollmächtigten/des Postbevollmächtigten im Unternehmen ist zu prüfen, ob diese Person als automatische Abholerin/automatischer Abholer eingetragen wurde; gegebenenfalls ist diese Information zu ändern. Diese Prüfung ist deshalb erforderlich, da bei der automatischen Abholung am Zustellnachweis für nachweislich zugestellte Nachrichten die Postbevollmächtigte/der Postbevollmächtigte, die/der die automatische Abholung aktiviert hat, als Abholerin/Abholer eingetragen wird.

Weiterführende Informationen zur Nutzung dieses Webservices sind in den Mein Postkorb-Einstellungen zur automatischen Abholung angeführt bzw. in dieser Kurzanleitung zu finden: "How-To: Einrichten der Automatischen Abholung (PDF) (PDF, 325 KB)".

Sollten technische Fragen zur Einrichtung der Automatischen Abholung bestehen, wenden Sie sich bitte an das Service Center des USP.

Letzte Aktualisierung: 21. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen