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E-Mail Benachrichtigung

Wird eine neue Nachricht in Mein Postkorb zugestellt, wird die betroffene Person bzw. das Unternehmen per E-Mail darüber benachrichtigt. Die E-Mail-Adressen, an welche diese Benachrichtigung geschickt wird, können in den Einstellungen von Mein Postkorb eingesehen und geändert werden.

Verständigung über die Bereithaltung eines behördlichen Dokuments zur Abholung

Der Inhalt der E-Mail-Benachrichtigung ist in der Zustellformularverordnung geregelt und enthält Informationen über

  1. den Absender/die Absenderin der Zustellung,
  2. die Geschäftszahl (sofern vorhanden),
  3. die eindeutige ID der Nachricht,
  4. den Empfänger/die Empfängerin der Zustellung,
  5. die Zustellqualität (handelt es sich um eine Zustellung mit Zustellnachweis, kann diese ausschließlich unter Verwendung der Handy-Signatur bzw. Bürgerkarte abgeholt werden. Melden Sie sich dazu bitte mittels Handy-Signatur bzw. Bürgerkarte in Mein Postkorb unter oesterreich.gv.at für Personen oder unter USP.gv.at für Unternehmen bzw. Behörden an. Handelt es sich um eine Zustellung ohne Zustellnachweis, kann diese auch mittels FON-/USP-Kennung abgeholt werden.)
  6. Datum und Uhrzeit der ersten bzw. zweiten E-Mail-Benachrichtigung,
  7. wo die Zustellung abzuholen ist (in Mein Postkorb unter oesterreich.gv.at für Personen oder unter USP.gv.at für Unternehmen bzw. Behörden),
  8. das Ende der Abholfrist,
  9. die Elektronische Signatur des Anzeigemoduls (Mein Postkorb), um den Aussteller der E-Mail-Verständigung identifizieren zu können.

Hinweis

Nach Ablauf der Abholfrist wird das Dokument unwiderruflich gelöscht. Bitte wenden Sie sich an den ursprünglichen Absender sollten Sie Fragen zum Inhalt der Zustellung haben.

Im Anschluss an die elektronische Signatur sind weitere Informationen zur Zustellung angeführt, beispielsweise was im Falle einer Zustellung mit Zustellnachweis (Verständigungszeitpunkte, Zustellzeitpunkt, Abholung nur mit Handy-Signatur bzw. Bürgerkarte) oder ohne Zustellnachweis (gilt als zugestellt, wenn die Nachricht in "Mein Postkorb" zur Abholung vorhanden ist) zu beachten ist.

Rechtsgrundlagen

Zustellformularverordnung (ZustFormV)

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen