.

Registrierung zur elektronischen Zustellung

Unternehmen können sich direkt über Mein Postkorb im angemeldeten Bereich des USPs für die elektronische Zustellung (eZustellung) registrieren und werden somit ins Teilnehmerverzeichnis der elektronischen Zustellung aufgenommen.

Für die Registrierung zur elektronischen Zustellung ist lediglich die Eintragung und Aktivierung zumindest einer E-Mail-Adresse für Benachrichtigungen in Mein Postkorb durch die Postbevollmächtigte/den Postbevollmächtigten notwendig. Wenn Ihr Unternehmen eine neue Zustellung erhält, werden Sie von Mein Postkorb an diese E-Mail-Adresse verständigt.

Einzelvertretungsbefugte Personen erhalten die Rolle "Postbevollmächtigte"/"Postbevollmächtigter" automatisch zugewiesen und können direkt nach der Anmeldung im USP Mein Postkorb öffnen. Weitere Informationen zur Zuweisung von Rollen und Rechten in der USP-Administration finden sich ebenfalls auf USP.gv.at.

Automatisierte Anmeldung zur elektronischen Zustellung

Seit 1. Juli 2019 werden Teilnehmerinnen/Teilnehmer von FinanzOnline, die Unternehmen im Sinne des § 3 Z 20 Bundesstatistikgesetz sind und nicht auf die elektronische Zustellung nach der Bundesabgabenordnung (BAO) verzichtet haben, und Teilnehmerinnen/Teilnehmer des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) laufend automatisch an das Teilnehmerverzeichnis übermittelt.

Alle betroffenen Unternehmen werden mittels eines Schreibens, das in FinanzOnline bzw. in den ERV zugestellt wird, über deren Registrierung zur elektronischen Zustellung informiert.

Wenn Ihr Unternehmen automatisch übernommen wurde, stellen Sie bitte eigenständig sicher, dass Sie einen Zugang zum Unternehmensserviceportal für dieses Unternehmen haben und zumindest eine Person die Rolle "Postbevollmächtigte/Postbevollmächtigter" besitzt. Überprüfen Sie auch die hinterlegte E-Mail-Adresse für Benachrichtigungen und geben Sie gegebenenfalls eine neue ein.

Achtung

Ab dem Zeitpunkt der automatisierten Übernahme ist Ihr Unternehmen für elektronische Zustellungen erreichbar und Bescheide, Dokumente etc. können rechtsgültig zugestellt werden.

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen