Allgemeines zum Vertragsrecht in Österreich
Das österreichische Vertragsrecht ist vor allem im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) geregelt. Für Verträge zwischen Unternehmen sind insbesondere auch die Regelungen im Unternehmensgesetzbuch (UGB) zu berücksichtigen. Besondere Bestimmungen für Geschäfte zwischen Unternehmen und Konsumentinnen/Konsumenten finden sich u.a. im Konsumentenschutzgesetz (KSchG).
Verstößt eine der vertragsschließenden Parteien gegen die im Vertrag vereinbarten Pflichten oder erfüllt diese nicht, so handelt es sich um eine Vertragsverletzung. Abhängig von den Umständen des jeweiligen Falles kann die andere Partei auf die Erfüllung des Vertrages bestehen oder unter gewissen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz geltend machen.
Gesetzliches Rücktrittsrecht
Gerät die andere Partei mit der Erfüllung des Vertrages in Verzug, so muss vor einem Rücktritt in der Regel eine angemessene Frist gesetzt werden, in der die Vertragspflicht noch erfüllt werden kann. Erfüllt die andere Partei ihre Pflicht auch innerhalb dieser Frist nicht, so ist ein Rücktritt vom Vertrag möglich. Bereits geleistete Zahlungen etc. können zurückgefordert werden.
Gesetzliche Regeln zum Schadenersatz
Bei einem Verstoß gegen vertragliche Pflichten kann alternativ zum Rücktrittsrecht grundsätzlich auch Schadenersatz gefordert werden, wenn ein Schaden ohne das schuldhafte Verhalten der anderen Partei nicht entstanden wäre.
Rechtsgrundlagen
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
- Unternehmensgesetzbuch (UGB)
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz