Standortverlegung – Außenauftritt

Hinweis

Seit 2019 ist über das USP die elektronische Standortverlegung möglich.

Geschäftspapiere, Werbematerial, Drucksorten

Bei einer Standortverlegung müssen die verpflichtenden Angaben auf Geschäftspapieren (auch Rechnungen), Werbematerialien und sonstigen Drucksorten aktualisiert werden.

Website, Newsletter und E-Mail

Das Impressum der Website des Unternehmens muss an die geänderten Daten angepasst werden. Auch das Impressum in regelmäßig verschickten E-Mail-Newslettern muss aktualisiert werden. In der E-Mail-Signatur der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Unternehmens muss die Standortadresse geändert werden.

Bankverbindung

Ändert sich die Bankverbindung nicht, muss lediglich der Bank die neue Adresse mitgeteilt werden. Sollte sich das Firmenbuchgericht oder die Telefon- bzw. Faxnummer ändern, müssen auch diese Daten bekanntgegeben werden.

Wird im Rahmen der Standortverlegung eine neue Bankverbindung eingerichtet, empfiehlt es sich, auf den Rechnungen einen deutlichen Hinweis auf die geänderten Bankdaten anzuführen. Wurde Vertragspartnerinnen/Vertragspartnern eine Einzugsermächtigung erteilt, müssen diese über die neue Bankverbindung informiert werden. Auch auf Geschäftspapieren und Drucksorten oder auf der Website des Unternehmens muss die Bankverbindung aktualisiert werden, insofern sie dort angegeben ist.

Das alte Bankkonto sollte noch eine Zeit lang weitergeführt werden, für den Fall, dass Vertragspartnerinnen/Vertragspartner noch die alte Bankverbindung für die Überweisung von Rechnungsbeträgen nutzen.

Kundeninformation

Es empfiehlt sich, die Kundinnen/Kunden schriftlich über die Übersiedlung des Unternehmens zu informieren. Diese Kundeninformation sollte jedenfalls die neuen detaillierten Kontaktdaten enthalten.

Nachsendeauftrag

Die österreichische Post bietet durch einen Nachsendeauftrag ( oesterreich.gv.at) die Möglichkeit, sich Briefe und Pakete, die noch an die alte Standortadresse adressiert sind, an die neue Adresse weiterleiten zu lassen.

Die Einrichtung eines Nachsendeauftrags nimmt drei Werktage in Anspruch.

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für Justiz
  • USP-Redaktion
  • Bundesministerium für Finanzen