Wettbewerb

Aktuelle Informationen über Wettbewerb, Anmeldung von Zusammenschlüssen bei der Bundeswettbewerbsbehörde, Berechnung des Umsatzerlöses, Kartellgesetz etc.

Information für Einsteiger

Die Bundeswettbewerbsbehörde wurde mit 1. Juli 2002 auf Grundlage des Bundesgesetzes über die Einrichtung einer Bundeswettbewerbsbehörde als unabhängige, monokratisch organisierte Aufgriffs- und Ermittlungsbehörde in Wettbewerbsangelegenheiten errichtet. Die Bundeswettbewerbsbehörde ist organisatorisch beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft angesiedelt.

Achtung

Diese Regelungen gelten für alle Unternehmerinnen/Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten in Österreich.

Die Leitung der Bundeswettbewerbsbehörde erfolgt durch die Generaldirektorin/den Generaldirektor für Wettbewerb. Diese/Dieser sowie im Verhinderungsfall  ihre Stellvertreterin/sein Stellvertreter sind mit einfachgesetzlicher Bestimmung (§ 1 Abs 3 Wettbewerbsgesetz) weisungsfrei und unabhängig gestellt. Die Bediensteten der Geschäftsstelle sind bei der Besorgung ihrer Aufgaben nur an die Anordnungen der Generaldirektorin/des Generaldirektors und im Verhinderungsfall der Stellvertreterin/des Stellvertreters gebunden.

Zur Zielerreichung und zur Untersuchung und Bekämpfung vermuteter oder behaupteter Wettbewerbsverzerrungen oder -beschränkungen sind der Bundeswettbewerbsbehörde insbesondere folgende Aufgaben zugewiesen:

  • Wahrnehmung der der Bundeswettbewerbsbehörde in Verfahren vor dem Kartellgericht und Kartellobergericht zukommenden Parteistellung
  • Durchführung der Europäischen Wettbewerbsregeln in Österreich
  • Allgemeine Untersuchung von Wirtschaftszweigen, sofern zu vermuten ist, dass der Wettbewerb in diesen Bereichen eingeschränkt oder verfälscht ist
  • Leistung von Amtshilfe in Wettbewerbsangelegenheiten gegenüber Kartellgericht, Kartellobergericht, Gerichten und Verwaltungsbehörden einschließlich der Regulatoren sowie des Bundeskartellanwaltes
  • Zusammenarbeit und Informationsaustausch mit den genannten Gerichten und Behörden sowie der Europäischen Kommission und anderen nationalen Wettbewerbsbehörden
  • Abgabe von Stellungnahmen zu allgemeinen Fragen der Wirtschaftspolitik ("competition advocacy") sowie zu legistischen Vorhaben im Bereich des Wettbewerbsrechts
  • Antragstellung nach dem Wettbewerbesbedingungen-Gesetz (FWBG)
  • Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen nach § 14 Abs 1 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG)
  • Durchführung eines Wettbewerbsmonitorings, insbesondere über die Entwicklung der Wettbewerbsintensität in einzelnen Wirtschaftszweigen oder wettbewerbsrechtlich relevanten Märkten
  • Wahrnehmung der Aufgaben nach § 6a des ORF-Gesetzes
  • Klagsbefugnis für Verstöße gegen die „Platform-to-Business“ Verordnung (2019/1150)

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 17. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeswettbewerbsbehörde

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