Allgemeines zum unlauteren Wettbewerb
Das Wettbewerbsrecht soll sicherstellen, dass sich Unternehmerinnen/Unternehmer im Wettbewerb fair verhalten. In Österreich ist das Wettbewerbsrecht im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt.
Bei Verstößen kann auf Unterlassung und bei Verschulden auf Schadenersatz geklagt werden. Auf Antrag kann das Gericht auch aussprechen, dass das Urteil veröffentlicht werden muss (z.B. in einer Zeitung).
Verfahren wegen Verstößen gegen das UWG finden vor dem örtlich zuständigen Handelsgericht statt.
Eine Klage kann von Mitbewerberinnen/Mitbewerbern, Vereinigungen zur Förderung wirtschaftlicher Interessen von Unternehmen (z.B. Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb, Fachorganisationen der Wirtschaftskammern) und kraft Gesetzes in den meisten Fällen von der Bundesarbeitskammer, der Wirtschaftskammer Österreich, der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern, vom ÖGB oder von der Bundeswettbewerbsbehörde eingebracht werden. Geht es um aggressive oder irreführende Geschäftspraktiken kann auch der Verein für Konsumenteninformation Klage einbringen.
Hinweis
Diese Regelungen gelten auch für alle Unternehmerinnen/Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten in Österreich. Informationen zu speziellen Vorschriften für einzelne Sektoren und Branchen erteilen die Wirtschaftskammern Österreichs.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: Bundeswettbewerbsbehörde