Veröffentlichungen
Tipp
Diese Regelungen gelten für alle Unternehmerinnen/Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten in Österreich.
Verschiedene Bestimmungen des Kartellgesetzes und des Wettbewerbsgesetzes sehen Bekanntmachungs- und Informationspflichten der Bundeswettbewerbsbehörde und des Kartellgerichtes vor. Dies betrifft die Bekanntmachung von bei der Bundeswettbewerbsbehörde angemeldeten Zusammenschlüssen, die Information über von den Amtsparteien gestellte Anträge sowie Entscheidungen des Kartellgerichtes.
Die einschlägigen Bekanntmachungen und Veröffentlichungen finden sich auf folgenden Seiten der Bundeswettbewerbsbehörde:
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