Arbeitgeber – Förderungen
Das Sozialministeriumservice (SMS) und das Arbeitsmarktservice (AMS) unterstützen Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber sowie Einzelunternehmerinnen/Einzelunternehmer finanziell mit einer Vielzahl an Förderungen zur Beruflichen Teilhabe:
- Eingliederungsbeihilfe (AMS)
- Inklusionsbonus für Lehrlinge, Inklusionsförderung, InklusionsförderungPlus und InklusionsförderungFrauen (→ SMS)
- Entgeltzuschuss (Unterstützung der Lohnkosten − SMS)
- Arbeitsplatzsicherungszuschuss (Unterstützung der Lohnkosten − SMS)
- Barrierefreie Arbeitsplatzadaptierung für Menschen mit Behinderungen und für Unternehmen (SMS)
- Schulungskosten (→ SMS)
- Zuschuss zur barrierefreien Ausbildung (→ SMS)
- Unterstüzungsangebote für schwerhörige und gehörlose Menschen (→ SMS)
- Startförderung für Selbstständige (→ SMS)
- Überbrückungszuschuss für Selbständige (→ SMS)
- Multiplikatorenausbildung (Behindertenvertrauenspersonen und Betriebsrätinnen/Betriebsräte in behindertenspezifischen Belangen − SMS)
Antragstellung
- Anträge an das Sozialministeriumservice sind elektronisch bzw. schriftlich einzubringen. Die entsprechenden Formulare finden sich auf der Homepage des Sozialministeriumservice. Der Antrag sollte gut begründet (inkl. Angabe der Branche) und mit Beilagen (Krankenbefunde, Kostenvoranschläge, Konzeptpapiere) versehen sein.
- Der Antrag auf Förderung ist vor Realisierung des zu fördernden Vorhabens bzw. vor Anschaffung des zu fördernden Behelfs einzubringen.
- Es sind keine Gebühren zu entrichten.
- Die Behörde oder der Kostenträger, bei dem der Antrag eingebracht wird, kontaktiert alle weiteren in Betracht kommenden Kostenträger und holt notwendige Unterlagen ein.
- Über das Ergebnis der Antragsprüfung erhalten Sie eine Mitteilung.
- Bei allen Förderungen gibt es Höchstförderrahmen.
Zuständige Behörden
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich:
- Bei Förderungen durch das Arbeitsmarktservice (→ AMS) und das Land
- Nach dem Hauptwohnsitz des Menschen mit Behinderungen
- Bei Förderungen durch die zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS)
- In Angelegenheiten der beruflichen Rehabilitation nach dem Betriebsstandort der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers
- Bei Prämien nach dem Betriebsstandort der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers
Zum Formular
Sozialministeriumservice − Formulare
Rechtsgrundlage
Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz