Arbeitgeber – Förderungen

Das Sozialministeriumservice (SMS) und das Arbeitsmarktservice (AMS) unterstützen Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber sowie Einzelunternehmerinnen/Einzelunternehmer finanziell mit einer Vielzahl an Förderungen zur Beruflichen Teilhabe:

Antragstellung

  • Anträge an das Sozialministeriumservice sind elektronisch bzw. schriftlich einzubringen. Die entsprechenden Formulare finden sich auf der Homepage des Sozialministeriumservice. Der Antrag sollte gut begründet (inkl. Angabe der Branche) und mit Beilagen (Krankenbefunde, Kostenvoranschläge, Konzeptpapiere) versehen sein.
  • Der Antrag auf Förderung ist vor Realisierung des zu fördernden Vorhabens bzw. vor Anschaffung des zu fördernden Behelfs einzubringen.
  • Es sind keine Gebühren zu entrichten.
  • Die Behörde oder der Kostenträger, bei dem der Antrag eingebracht wird, kontaktiert alle weiteren in Betracht kommenden Kostenträger und holt notwendige Unterlagen ein.
  • Über das Ergebnis der Antragsprüfung erhalten Sie eine Mitteilung.
  • Bei allen Förderungen gibt es Höchstförderrahmen.

Zuständige Behörden

Die örtliche Zuständigkeit richtet sich:

Zum Formular

Sozialministeriumservice − Formulare

Rechtsgrundlage

Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG)

Letzte Aktualisierung: 24. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz