Förderungen für Arbeitnehmer

Die Förderungen im Rahmen des beruflichen Teilhabens von Menschen mit Behinderungen sollen den Eintritt ins Erwerbsleben erleichtern bzw. bestehende Arbeitsplätze sichern. Dazu zählen

im Bereich Arbeit und Ausbildung

  • barrierefreie Arbeitsplatzanpassung für Menschen mit Behinderungen,
  • Zuschuss zur barrierefreien Ausbildung,
  • Unterstützungsangebote für schwerhörige und gehörlose Menschen,
  • Startförderung für Selbständige,
  • Schulungskosten etc.,

im Bereich Lohnförderungen

und im Bereich Mobilitätsförderungen

Alle Anträge auf Förderungen sollten vor Inanspruchnahme, Umsetzung bzw. Anschaffung eingebracht werden, spätestens unmittelbar danach.

Neben Förderungen für Arbeitnehmende bestehen spezielle Förderungen für Arbeitgebende. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Förderungen – mit Ausnahme der Prämien für die Ausbildung von Lehrlingen, die begünstigte behinderte Personen sind.

Für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen sind in Österreich mehrere Einrichtungen zuständig. Aufgrund des Allspartenservice (→ ÖGK) kann jedoch jeder Antrag bei jeder Dienststelle eines Sozialversicherungsträgers eingebracht werden.

In erster Linie sind das Sozialministeriumservice und seine Landesstellen die Ansprechstellen für Fragen und Anliegen zur beruflichen Teilhabe.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlage

Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG)

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz