Arbeitnehmer – Förderungen

Die Förderungen im Rahmen der Beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen dienen der Erleichterung beim Eintritt ins Erwerbsleben und zur Erlangung bzw. Sicherung bestehender Arbeitsplätze.

Dazu zählen:

  • Inklusionsförderungen
  • Lohnförderungen (Entgeltzuschuss, Arbeitsplatzsicherungszuschuss)
  • Inklusionsbonus für Lehrlinge/Lehrlingsprämie
  • Begleitperson/Unterstützungsangebote für schwerhörige und gehörlose Menschen
  • Barrierefreie Arbeitsplatzadaptierungen
  • Schulungskosten
  • Zuschüsse zur barrierefreien Ausbildung
  • Mobilitätsförderungen
  • Qualifizierungs(-Nachreifungs)projekte
  • Startförderungen für Selbstständige
  • Überbrückungszuschüsse für Selbständige

Achten Sie darauf, alle Anträge auf Förderungen vor Realisierung bzw. Anschaffung einzubringen, spätestens aber unmittelbar danach.

Neben den Förderungen für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer bestehen spezielle Förderungen für Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber. Auf alle Förderungen – mit Ausnahme der Prämien für die Ausbildung von Lehrlingen mit Behinderungen – besteht kein Rechtsanspruch.

Für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen sind in Österreich mehrere Einrichtungen zuständig. Sie müssen jedoch nicht alle Zuständigkeiten überblicken: Durch das "Allspartenservice" können Sie Ihren Antrag bei jeder Dienststelle eines Sozialversicherungsträgers einbringen.

In erster Linie sind das Sozialministeriumservice und seine Landesstellen die Ansprechstelle für Fragen und Anliegen zur Beruflichen Teilhabe. Diese erklären Ihnen auch detailliert, welche Förderungen in welchem Umfang in Anspruch genommen werden können.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG)

Letzte Aktualisierung: 24. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz