Ausbildungsmaßnahmen

Das Sozialministeriumservice fördert Ausbildungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen, etwa mit AusbildungsFit, Qualifizierungs- und sonstigen Projekten. Fachkursen oder anderen Maßnahmen beruflicher Ausbildung.

Darüber hinaus können in Ausbildung stehende Menschen mit Behinderungen ab dem 15. Lebensjahr beim Sozialministeriumservice einen Zuschuss zur barrierefreien Ausbildung für behinderungsbedingte Mehraufwendungen beantragen, wenn sie sich nach Erfüllung der Schulpflicht in einer staatlich anerkannten Ausbildung (Lehrausbildung, berufsbildenden weiterführenden Ausbildung oder Studium) befinden.

Auch das Arbeitsmarktservice und die Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrate bieten im Rahmen der Behindertenhilfe der Bundesländer Ausbildungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen an.

Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber, die begünstigte Menschen mit Behinderungen als Lehrlinge beschäftigen, haben Anspruch auf eine Prämie. Weitere Förderungen (Eingliederungsbeihilfen, Inklusionsförderungen, sonstige Lohnförderungen) können beim Sozialministeriumservice, beim Arbeitsmarktservice, bei den Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistraten im Rahmen der Behindertenhilfe der Bundesländer beantragt werden.

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Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 24. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz