Arbeitszeugnis

Allgemeine Informationen

Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer haben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf Verlangen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, das gebührenfrei ausgestellt wird.

Tipp

Weigert sich die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber, ein Arbeitszeugnis auszustellen, kann die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer dieses über das Arbeits- und Sozialgericht einklagen.

Folgende Punkte sollte ein Arbeitszeugnis aufweisen:

  • Name der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers
  • Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • Angaben über die Tätigkeit der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers
  • Ort, Datum, Unterschrift der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers

In einem Arbeitszeugnis dürfen keine für die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer nachteiligen Aussagen getroffen werden.

Betroffene Unternehmen

Unternehmen, die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer beschäftigen

Zuständige Stelle

In Streitfällen das Arbeits- und Sozialgericht ( BMJ)

Zusätzliche Informationen

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 24. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft