Zeitablauf

Arbeitsverhältnisse, die auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen wurden (befristete Arbeitsverhältnisse), enden durch Zeitablauf.

Achtung

Ein mehrmaliges Aneinanderreihen befristeter Arbeitsverhältnisse ("Kettenarbeitsverhältnisse") führt dann zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, wenn für diese mehrmalige Befristung keine sachliche Rechtfertigung vorliegt. Liegt ein "Kettenarbeitsvertrag" und damit ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vor, ist eine Beendigung nur nach den Beendigungsregelungen für unbefristete Arbeitsverhältnisse zulässig.

Befristete Arbeitsverhältnisse können vor Ablauf der Befristung sowohl einvernehmlich als auch vorzeitig aus wichtigem Grund (Entlassung, Austritt), grundsätzlich nicht jedoch durch Kündigung aufgelöst werden.

Letzte Aktualisierung: 24. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft