Auslandsdienstreise

Tagesgelder

Hinweis

Die Tagesgelder für Auslandsdienstreisen werden auf die gleiche Weise berechnet wie die Tagesgelder für Dienstreisen im Inland.

Erfolgt eine Abrechnung der Tagesgelder nach Kalendertagen, steht das Tagesgeld pro Kalendertag zu, d.h. für jeden Tag der Dienstreise wird der volle Tagesgeldsatz zuerkannt.

Tagesgelder für Auslandsdienstreisen können bis zu bestimmten Höchstsätzen steuerfrei berücksichtigt werden.

Tagesgelder bei Dienstreisen im Ausland

Dauer in Stunden Anteiliges Tagesgeld
bis 3 0
3 bis 4 4/12 des Auslandssatzes
4 bis 5 5/12 des Auslandssatzes
5 bis 6 6/12 des Auslandssatzes
6 bis 7 7/12 des Auslandssatzes
7 bis 8 8/12 des Auslandssatzes
8 bis 9 9/12 des Auslandssatzes
9 bis 10 10/12 des Auslandssatzes
10 bis 11 11/12 des Auslandssatzes
11 bis 24 12/12 des Auslandssatzes

Hinweis

Bei Auslandsdienstreisen kommt es bei einem bezahlten Geschäftsessen pro Tag zu keiner Kürzung der Tagsätze. Werden an einem Tag zwei Essen bezahlt, wird nur noch ein Drittel des Tagesgeldsatzes zuerkannt.

Oft beziehen sich die in Kollektivverträgen, Arbeitsverträgen etc. enthaltenen Tagesgeldsätze nur auf Inlandsdienstreisen. Treffen Sie daher vor Antritt Ihrer Auslandsreise mit Ihrer Arbeitgeberin/Ihrem Arbeitgeber eine Vereinbarung über Kostenersätze.

In manchen Vereinbarungen zum Reisespesenersatz bei Auslandsdienstreisen wird auf die in der Reisegebührenvorschrift für Bundesbedienstete aufgelisteten Tages- und Nächtigungsgelder verwiesen oder eine Orientierung an diesen empfohlen. Aufgrund des bestehenden Kollektivvertrages können die Richtsätze aber auch abweichen.

Von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber gezahlte Tagesgelder für Dienstreisen bleiben zeitlich unbegrenzt steuer- und abgabenfrei (Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge), wenn sie aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift (z.B. Kollektivvertrag) für eine der folgenden Tätigkeiten bezahlt werden:

  • Außendiensttätigkeiten (z.B. Kundenbesuche, Patrouillendienste, Servicedienste)
  • Fahrtätigkeit (z.B. Zustelldienste, Taxifahrten, Linienverkehr, Transportfahrten außerhalb des Werksgeländes)
  • Baustellen- und Montagetätigkeit außerhalb des Werksgeländes der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers
  • Arbeitskräfteüberlassung nach dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz
  • Vorübergehende Tätigkeit an einem Einsatzort in einer anderen politischen Gemeinde (maximal für sechs Monate steuerfrei)

Weiters sind die Tagesgelder vorsteuerabzugsfähig.

Die Tages- und Nächtigungsgelder bei Auslandsdienstreisen ( BMF) finden sich in der Finanzdokumentation (Findok) des Bundesministeriums für Finanzen.

Nächtigungsgelder

Ist die beruflich veranlasste Reise mit einer Nächtigung verbunden, können entweder die Kosten inklusive Frühstück laut Beleg oder der jeweilige Höchstsatz für Bundesbedienstete pro Nächtigung abgesetzt werden.

Hinweis

Wird der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer kostenlos eine Nächtigungsmöglichkeit zur Verfügung gestellt, werden die durch die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber gezahlten Nächtigungsgelder nicht steuerfrei behandelt.

Weiterführende Links

Reisekosten ( BMF)

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen