Erstellung monatlicher Lohn- und Gehaltsabrechnungen

Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber müssen ihren Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern zusammen mit dem Entgelt eine genaue Aufstellung über die Zusammensetzung des Entgelts (Lohn- und Gehaltsabrechnung), aushändigen oder elektronisch zur Verfügung stellen. Lohn- bzw. Gehaltszahlungen werden für jede Arbeitnehmerin/jeden Arbeitnehmer auf einem eigenen Lohnkonto verbucht.

Eine Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung enthält üblicherweise folgende Punkte:

  • Name der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers
  • Name der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers
  • Personalnummer
  • Eintrittsdatum
  • Grundentgelt
  • Normalstunden
  • Mehr- bzw. Überstunden
  • Zulagen
  • Zuschläge
  • Prämien
  • Bruttobezug
  • Gesetzliche Abzüge (Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer etc.)
  • Auszahlungsbetrag

Auch die Bemessungsgrundlage für die Pflichtversicherungsbeiträge sowie für die Lohnsteuer müssen ersichtlich sein.

Weiterführende Links

Mit den Steuerberechnungsprogrammen können online Steuern berechnet werden. Bei den Berechnungsergebnissen handelt es sich nur um Richtwerte, da nicht alle berechnungsrelevanten Daten erfasst werden können. Rechtlich gültig ist nur der Bescheid des zuständigen Finanzamtes!

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen